Bankberatung - Verbraucherschutzgesetze und Sicherheitstipps
"Unterschreiben Sie erst einmal nichts", rät Stiftung Warentest angesichts der mangelhaften Anlageberatung, die bei einem von Juli bis August 2009 durchgeführten Test ihres Magazins, Finanztest, zum Vorschein kam.
Gesetzesänderungen zum Schutz von Anlegern
Nachdem der Test der Verbraucherorganisation, Stiftung Warentest, die Mängel der Bankberatung nach der Krise mit den Lehman Zertifikaten erneut ans Tageslicht gebracht hat, sieht sich auch die Politik zur Handlung veranlasst.
Das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung, kurz: Schuldverschreibungsgesetz, wurde schon im August 2009 erlassen.
Zwar existiert solch ein Schuldverschreibungsgesetz bereits seit 1899, doch war dieses längst nicht mehr der aktuellen Komplexität des Finanzmarktes gewachsen. Durch die Neuregelung können falsch beratene Anleger ihre Ansprüche gegen das beratende Geldinstitut mindestens zehn Jahre lang geltend machen. Bisher konnten Banken nur innerhalb von drei Jahren wegen Fehlberatungen zur Rechenschaft gezogen werden, insofern die Frist durch keine diesbezüglichen Auseinandersetzungen verlängert wurde. Allerdings mussten die Banken hierzu ebenfalls auf die Verhandlungen eingehen.
Ab dem 01.01.2010 ist ein Gesetz vorgesehen, wonach Anlageberatungen bei Privatanlegern durch die Berater zu protokollieren und die Protokolle an die Kunden auszurichten sind. Auf diese Weise können Anleger den Beratungsinhalt besser überprüfen und gegebenenfalls innerhalb einer Woche nach Erhalt des Protokolls von dem Finanzgeschäft zurücktreten.
Eigenverantwortung ist besser als Vertrauen
Waren Gesetzesänderungen zur Eindämmung falscher Bankberatungen längst überfällig, vermögen sie jedoch nicht die gesamte Problematik zu erfassen. An dieser Stelle ist die Verantwortlichkeit der Anleger gefragt. Stiftung Warentest rät in dem Zusammenhang, genauestens zu erwägen, welche Summe für welchen Zeitraum sowie zu welchem Zweck angelegt werden sollen und welche Risiken dabei tragbar sind. Beim Beratungsgespräch sollten sich Kunden nicht mit vagen Aussagen abspeisen lassen, sondern auf faktische Möglichkeiten bestehen, wobei auch alle anfallenden Kosten von den Anlageberatern nicht vorenthalten werden dürfen.
Vor allem sollen Verbraucher nicht vorschnell etwas unterschreiben, schon gar nicht im direkten Anschluss an eine Anlageberatung. Vielmehr gilt es mehrere Optionen prüfend zu vergleichen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
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