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                  Was muss ich in der Unfallversicherung bei Berufswechsel beachten?

                  Von Thomas Nissen

                  Mit einem Berufswechsel kann sich auch die Beitragsberechnungsgrundlage in der Unfallversicherung verändern ( Gefahrengruppe A oder B). Dies gilt nicht bei Ableistung eines Pflichtwehr-, Zivildienstes oder bei Reserveübungen. Sollten sich zum Beispiel die berufsbedingten Risiken und damit auch das Unfallrisiko erhöhen, so muss der Versicherungsschutz auf diese Veränderung hin angepasst werden.

                  In jedem Fall müssen Sie die neue Berufssituation ihrem Versicherer mitteilen und eine Anpassung Ihrer privaten Unfallversicherung vornehmen. Dazu müssen Sie auch Fristen einhalten, die in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden können.

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