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                  Sind Leistungen aus der Unfallversicherung steuerfrei?

                  Von Thomas Nissen

                  Gezahlte einmalige Kapitalleistungen (Invaliditätssumme) aus der Unfallversicherung sind steuerfrei. Erhält man dagegen eine monatliche Unfallrente, muss diese mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

                  Todesfallleistungen an Erben unterliegen der Erbschaftssteuer, Auszahlungen der Todesfallsumme an den Versicherungsnehmer sind jedoch steuerfrei.

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