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Sind Leistungen aus der Unfallversicherung steuerfrei?
Von Thomas Nissen
Gezahlte einmalige Kapitalleistungen (Invaliditätssumme) aus der Unfallversicherung sind steuerfrei. Erhält man dagegen eine monatliche Unfallrente, muss diese mit dem Ertragsanteil versteuert werden.
Todesfallleistungen an Erben unterliegen der Erbschaftssteuer, Auszahlungen der Todesfallsumme an den Versicherungsnehmer sind jedoch steuerfrei.
Fragen zu Sind Leistungen aus der Unfallversicherung steuerfrei?
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