Sind Beiträge zur privaten Unfallversicherung steuerlich absetzbar?
Von Thomas Nissen
Beiträge für eine private Unfallversicherung sind als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeiträge bei Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Abzugsberechtigt ist der, der die Beiträge bezahlt.
Eine Aufteilung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben ist zugelassen, da das Finanzministerium anerkannt hat, dass die private Unfallversicherung auch Schutz vor Unfällen im Berufsleben bietet. In der Regel sind 50 Prozent der Beiträge als Werbungskosten absetzbar.
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2011-07-27, 09:01
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