Private Unfallversicherung: Was Sie darüber wissen sollten
Von Diana Rothermel
Statistik
Rund 30 Prozent aller Unfälle passieren im Haus, 23 Prozent beim Sport und anderen Freizeitaktivitäten sowie 24 Prozent auf der Arbeit, berichtet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft.
Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie diese Risiken finanziell absichern. Für Unfälle auf der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit müssen auch die Arbeitgeber per gesetzlicher Unfallversicherung finanziell Vorsorge treffen. Das gleiche gilt bei Kindern und Studenten in der Schule bzw. der Universität und dem Weg dorthin.
Einmalzahlung und geringe Todesfallleistung ausreichend
Bei einer privaten Unfallversicherung gibt es ein ganzes Bündel von Leistungen, die Sie per Vertrag vereinbaren können:
Die Basisleistung ist in der Regel eine Einmalzahlung bei Invalidität infolge eines Unfalls. Auch die Vereinbarung einer monatlichen Rente ist möglich. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von dem Grad der Invalidität. In einer sogenannten "Gliedertaxe" hat der GDV Prozentsätze für die verschiedenen Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit herausgegeben, um den Grad der Invalidität zu bestimmen. Diese sind eine Empfehlung für die Versicherungsunternehmen. Verbindlich sind sie nicht.
Maßgeblich sind bei einer Unfallversicherung die Prozentangaben, die mit Vertragsabschluss vereinbart wurden. Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles beispielsweise auf beiden Augen blind, ist er nach der Gliedertaxe voll invalide. Kommt es zum Verlust eines Beines unterhalb des Knies beläuft sich die Invalidität auf 50 Prozent. Manche Unfallversicherungen sehen auch Progressions- und Mehrleistungsmodelle vor. Dabei wird unterstellt, dass der Kapitalbedarf bei höheren Invaliditätsgraden überproportional steigt.
Meist wird auch eine Todesfallleistung vereinbart. Diese ist wichtig, da in ihrer Höhe Leistungen vorausgezahlt werden, bevor der endgültige Grad der Invalidität bestimmt werden kann.
Als weitere Leistungsarten kann ein Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, ein Krankenhaustagegeld oder ein Genesungsgeld (sogenannte Übergangsleistungen), aber auch Familienhilfe und Hilfs- und Pflegeleistungen vereinbart werden. Der Bund der Versicherten (BdV) sieht den Einschluss dieser Leistungen in die Unfallpolice jedoch kritisch. Genauso wie eine Dynamik und eine Beitragsrückgewähr.
Der BdV empfiehlt als Faustregel eine Invaliditätssumme für den Hauptverdiener einer Familie in folgender Höhe:
- im Alter von rund 30 Jahren, das sechsfache des Bruttojahreseinkommen,
- mit rund 40 Jahren das fünffache,
- und mit circa 50 Jahren das vierfache.
Besondere Gefahren im Vertrag angeben
Sind Sie im Beruf oder im Privatleben, beispielsweise durch Hobbies, besonderen Gefahren ausgesetzt müssen Sie dies im Vertrag angeben. Gegebenenfalls erhöhen sich dann die Prämienzahlungen.
Weitere Infos und Beratung bei den Verbraucherzentralen: www.verbraucherzentrale.de und beim Bund der Versicherten: www.bundderversicherten.de
In der Definition liegt ein Unfall vor, "wenn der Versicherte durch ein plötzliches von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet" (§ 2, Abs. 1 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen).
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