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                  In einigen Fällen zahlt die private Unfallversicherung nicht

                  Von Hans Frießem

                  Die private Unfallversicherung schützt Sie bei fast allen Arten von Unfällen - einige Unfallursachen sind je nach Versicherer und Tarif allerdings aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Genaue Angaben finden Sie in den Tarifbedingungen der Anbieter. Häufig ausgeschlossen sind:

                  • Unfälle bei der aktiven Teilnahme an Motorsport-Rennen (auch als Beifahrer)
                  • Unfälle nach Alkohol- oder Drogenkonsum
                  • Unfälle durch epileptische oder andere Krampfanfälle
                  • Gesundheitsschäden durch medizinische Eingriffe
                  • Unfälle während der Ausübung oder dem Versuch einer Straftat
                  • vorsätzlich (mit Absicht) vom Versicherten herbeigeführte Unfälle
                  • Selbsttötung (dann keine Todesfallleistung)
                  • Unfälle durch Kernenergie
                  • Unfälle durch Kriegsereignisse und aktive Beteiligung an inneren Unruhen
                  • Unfälle als Berufs- und Sportflieger, Fallschirmspringer

                  Praxis-Tipp

                  Achten Sie beim Vergleich verschiedener Unfallversicherungen nicht nur auf den Preis - vergleichen Sie auch die Leistungen. Prüfen sie beispielsweise als Sportflieger oder Motorsportler, ob ihr Hobby im Versicherungsschutz abgedeckt ist, bevor Sie eine Unfallversicherung abschließen.

                  Wenn Sie viel im Grünen unterwegs sind, sollten Borreliose- und FSME-Infektionen durch Zeckenbiss ausdrücklich in Ihrer privaten Unfallversicherung mitversichert sein.

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