Leistungen der privaten Unfallversicherung
Von Hans Frießem
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung ist eine hohe Einmalzahlung des Versicherers, mit der Sie im Ernstfall zum Beispiel den behinderungsgerechten Umbau Ihrer Wohnung finanzieren oder ein speziell ausgestattetes Auto anschaffen können. Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt davon ab, welche Versicherungssumme vereinbart wurde und wie stark Sie durch den Unfall beeinträchtigt sind.
Der private Unfallversicherer leistet nach dem Grad Ihrer Invalidität. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der so genannten Gliedertaxe. Beispiel: Wenn ein Arm funktionsunfähig wird, bekommen Sie bis zu 70 Prozent der Versicherungssumme als Invaliditätsleistung. Für den Verlust eines Auges gibt es 50 Prozent, bei Ausfall des Gehörs auf einem Ohr zahlt Ihnen der Unfallversicherer 30 Prozent der Grundversicherungssumme.
Entscheiden Sie sich am besten für eine Versicherungssumme von 100.000 Euro oder mehr. Faustregel: Versichern Sie mindestens Ihr fünffaches Brutto-Jahreseinkommen. Wählen Sie einen Tarif mit verbesserter Gliedertaxe und Progression. Dann zahlt der Versicherer höhere Entschädigungen als in der Standard-Gliedertaxe, die Invaliditätsleistung wächst überverhältnismäßig mit steigender unfallbedingter Behinderung. Je nach Anbieter können Sie eine Erhöhung der Grundversicherungssumme bis zu 500 Prozent bei Vollinvalidität vereinbaren.
Unfallrente
Statt der einmaligen Invaliditätsleistung oder auch ergänzend dazu können Sie eine private Unfallrente versichern - so verschaffen Sie sich nach einem Unfall mit schweren Gesundheitsschäden ein regelmäßiges monatliches Einkommen. Falls Sie unfallbedingt invalide werden, zahlt der Versicherer Ihnen lebenslang die vereinbarte Monatsrente. Die volle Unfallrente bekommen Sie bei den meisten Anbietern ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.
Wenn Sie sich für eine dynamische Unfallrente entscheiden, passt der Versicherer Ihren Rentenanspruch bei Invalidität in jedem Jahr um einige Prozent nach oben an. Sinnvoll ist eine Dynamisierung der Rente um jährlich 3 Prozent - so lässt sich der Geldwertverlust durch die allgemeine Preissteigerung im Normalfall auffangen.
Mit der richtigen Unfallrente sorgen Sie auch für Ihre Familie vor. Zur finanziellen Absicherung von Lebenspartner und Kindern können Sie eine Unfallversicherung mit Hinterbliebenenleistungen abschließen. Wenn sie während der Rentenbezugszeit versterben, wird ein bestimmter Prozentsatz Ihrer Unfallrente an Ihren Partner oder die Kinder weitergezahlt. Wichtig: Hinterbliebenen-Leistungen der privaten Unfallversicherung werden nicht auf gesetzliche Witwen- und Waisenrenten angerechnet, sie fließen immer zusätzlich.
Todesfallschutz
Sofern vereinbart, zahlt der Unfallversicherer eine einmalige Todesfallleistung an die im Versicherungsvertrag begünstigte Person, wenn der Unfallversicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Folgen verstirbt. Wenn im Vertrag kein Bezugsberechtigter angegeben ist oder der Begünstigte vor dem Unfallversicherten gestorben ist, erhalten die gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erben die Todesfallleistung.
Übergangsleistung
Je nach Art der Verletzung kann es viele Monate dauern, bis sich endgültig feststellen lässt, ob man durch einen Unfall bleibende Gesundheitsschäden davonträgt und Anspruch auf Versicherungsleistungen hat. Wenn Sie eine Übergangsleistung versichern, bekommen Sie automatisch die vereinbarte Summe, wenn Sie nach einem Unfall sechs Monate lang ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent gesundheitlich beeinträchtigt sind. So können Sie Ihren Finanzbedarf bis zur Fälligkeit von Invaliditätsleistung und Unfallrente überbrücken.
Tagegelder
Invaliditätsleistung, Unfallrente und Todesfallschutz sind die Kernbausteine der Unfallversicherung. Wenn Sie beruflich selbstständig sind, können Sie zusammen mit Ihrer Unfallversicherung ein Unfall-Krankentagegeld abschließen, am besten in Höhe Ihres durchschnittlichen Tageseinkommens. Dann sind Sie sofort nach einem Unfall ausreichend abgesichert, wenn Sie vorübergehend nicht arbeiten können. Versichern können Sie auch ein Krankenhaustagegeld - in diesem Fall bekommen Sie die Leistung, solange Sie unfallbedingt in eine Klinik müssen. Wenn Sie zusätzlich ein Genesungsgeld vereinbaren, zahlt der Versicherer auch noch während der Genesungszeit nach dem Krankenhausaufenthalt.
Extra-Leistungen je nach Tarif
Zusätzlich zu Invaliditätsleistung, Unfallrente und Todesfallschutz bieten viele Unfallversicherungen Extra-Leistungen, die entweder fest im Tarif enthalten sind oder auf Wunsch und gegen bezahlbaren Mehrbeitrag abgesichert werden können:
- Hohe Sofortzahlung nach schweren Unfällen
- Erstattung der Bergungskosten, z.B. Hubschrauberrettung nach einem Wanderunfall
- Zuschuss zu kosmetischen Operationen und Zahnprothetik nach Unfällen
- Assistance-Leistungen wie Krankenpflege, Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
- Beihilfe zu den Rehabilitationskosten nach einem Unfall
- Höheres Krankenhaustagegeld bei Unfall im Ausland
- Anerkennung von Infektionen und Vergiftungen als versicherte Unfälle
- Kostenfreie Mitversicherung neugeborener Kinder bis zu einem Jahr
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