Invaliditätsversicherung für Kinder
Von Diana Rothermel
Absicherung von Behinderung durch Unfall und Krankheit
Mit Pflege und Versorgung eines behinderten Kindes sowie eventuell notwendigen Umbaumaßnahmen entstehen meist hohe Ausgaben. Im Gegensatz zu einer reinen Unfallversicherung, die eine Behinderung eines Kindes aufgrund eines Unfalles finanziell absichert, umfasst eine Invaliditätsversicherung auch Krankheit als Ursache für eine Behinderung.
Die Wahrscheinlichkeit für Kinder, in Folge einer Krankheit behindert zu werden, liegt deutlich höher als infolge eines Unfalls. Bei Invaliditätsversicherungen für Kinder liegen die Kosten daher auch um ein Vielfaches höher als bei einer reinen Unfallversicherung.
Mit einer Invaliditätsversicherung können Sie für Ihr Kind das finanzielle Risiko bei einer Behinderung infolge von Unfall und Krankheit absichern, jedoch nicht für alle Fälle.
Es gibt dabei einige Einschränkungen. So können Kinder frühestens ab der sechsten Lebenswoche bzw. bei vielen Versicherern erst ab dem ersten Lebensjahr versichert werden. Kommt ein Kind bereits mit einer Behinderung zur Welt, kann eine Invaliditätsversicherung nicht abgeschlossen werden.
Abschluss frühestens ab sechs Wochen – Zahlung erst ab 50 Prozent Invalidität
Weitere Einschränkungen sind:
- Invaliditätsversicherungen zahlen grundsätzlich erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Dies stellt eine hohe Hürde dar.
- Es gibt Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Dieser ist in den Versicherungsbedingungen erläutert. Eine Zahlung erfolgt in der Regel nicht, wenn die Behinderung aufgrund von Psychosen, Neurosen oder Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (z.B. Autismus, Essstörungen, Angsterkrankungen) entsteht. Dies sind jedoch nach dem Statistischen Bundesamt häufige Ursachen für eine Behinderung von Kindern und Jugendlichen.
Grundsätzlich wird der Beantwortung der Gesundheitsfragen bei Abschluss eine hohe Bedeutung beigemessen.
Einmalzahlung oder monatliche Rente?
Beim Abschluss eines Vertrages ist es sinnvoll, die Zahlung eines einmaligen Kapitalbetrages gegenüber einer monatlichen Zahlung zu vereinbaren. Die Gründe hierfür:
- Rentenzahlungen verteuern den Vertrag.
- Einmalzahlungen können flexibler verwendet werden.
- Bei monatlichen Zahlungen erfolgt in Abständen eine Überprüfung und eine evtl. Streichung der Leistung, wenn sich der Behinderungsgrad reduziert. (z.B. bei Leukämie).
Eine Kapitalzahlung sollte sich auf 200.000 Euro belaufen, eine monatliche Rente auf mindestens 1000 Euro. Es gibt auch Kombinationsangebote. Ist ein Kind behindert, zahlt gegebenenfalls auch die Pflegekasse der Eltern (wenn ein Elternteil mindestens fünf Jahre eingezahlt hat).
Praxis-Tipp
Holen Sie sich vor Abschluss eines Vertrages auf alle Fälle Angebote von unterschiedlichen Versicherern ein. Schauen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau an und achten Sie auf eventuelle Ausschlüsse von der Versicherungsleistung.
Schließen Sie auf keinen Fall einen Vertrag ab, der mit einer Kapitallebens- und Rentenversicherung kombiniert ist oder eine Beitragsrückgewähr beinhaltet. Bei der Absicherung der Familie sollte jedoch vor einer Invaliditätsversicherung der Kinder eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung der Eltern Priorität haben.
Wenn Ihnen die Jahresprämien für eine Invaliditätsversicherung (zwischen 200 bis 500 Euro) zu hoch sind und Sie für Ihr Kind die günstigere reine Unfallversicherung (ab ca. 60 Euro) abschließen, achten Sie bitte darauf, dass in den Versicherungsbedingungen folgendes als Unfall definiert wird:
- Vergiftungen durch Dämpfe und Gase sowie Nahrungsmittel
- Erfrierungen
- Infektionen wie Borreliose, Meningitis, Tuberkolse etc.
- Impfschäden
- Herzinfarkt oder Schlaganfall
- Bewußtseinsstörungen, wie beispielsweise aufgrund von Alkohol.
Hier können Sie eine Unfallversicherung für Kinder berechnen.
Querverweis: Informationen zu öffentlichen Hilfen bei der Behinderung eines Kindes bietet der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte www.bvkm.de.
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