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Wie lautet die Definition eines Unfalls?
Von Thomas Nissen
Je nach Versicherer kann es hier Unterschiede geben, aber im Allgemeinen sieht die Definition so aus:
"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von aussen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmassen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."
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