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                  Mit welchem Steuersatz werden Tagesgeld Zinseinkünfte belastet?

                  Am 01.01.2009 ist die sogenannte Abgeltungssteuer in Kraft getreten. Danach werden Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinne bei nach dem 01.01.2009 eingegangenen Investments), also auch Tagesgeldzinsen pauschal mit 25% plus Solidaritätszuschlag (5,5%) und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.

                  Mit Hilfe eines Freistellungsauftrages können Singles Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 801€ und gemeinsam Veranlagte in Höhe von 1602€ steuerfrei vereinnahmen. Der Freistellungsauftrag wird direkt bei den betreffenden Kreditinstituten beantragt.

                   
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