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Finanzierung des Auslandsstudiums mittels Auslands-BAföG
Von Frank Möller
Viele Studenten in Deutschland bestreiten ihr Studium und ihren Lebensunterhalt mit Hilfe des sogenannten Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Dieses soll Auszubildenden und Studenten finanziell helfen, Ausbildung und Studium zu absolvieren, wenn es keine anderen Quellen zur Finanzierung, wie etwa die eigenen Eltern, gibt. Diese Art der staatlichen Hilfe richtet sich an Ausbildungen an Kollegs, Abendgymnasien, Akademien, Fachhochschulen und Hochschulen im Inland wie im Ausland.

© Yuri Arcurs / fotolia.com
Insbesondere für Studenten im Ausland ist sie eine willkommene Unterstützung, da die Kosten dort oft erheblich höher sind als in Deutschland.
Natürlich gibt es auch Länder, in denen die Lebenshaltungskosten insgesamt niedriger sind, aber wegen der Reisen, der Unterkunft und anderer Faktoren brauchen Sie als potentieller Student im Ausland die Unterstützung oft noch dringender als in Deutschland.
Grundsätzliches zum Auslands-BAföG
Neben gewissen formellen Voraussetzungen (Eignung beziehungsweise Nachweis, dass das angestrebte Ziel Ausbildungs- oder Studienabschluss zu erwarten ist; teilweise Höchstalter der Förderung von 30 Jahren) können Sie ein Auslands-BAföG nur dann beantragen, wenn Sie Ihre Eltern nicht selbst ausreichend finanziell unterstützen können.
Grundsätzlich ist das BAföG eine regelmäßige finanzielle Hilfe, welches zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen des Staates gewährt wird. Die derzeitige Regelung sieht vor, dass eventuelle Studiengebühren im Ausland für bis zu einem Jahr voll übernommen werden und Auslandszuschläge nach der oben genannten Regelung bezahlt werden. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, ein Bankdarlehen, welches verzinst wird, zu beantragen, allerdings gibt es dies nur für notwendige Zusatzausbildungen nach dem Studium.
BAföG-Darlehen kann über viele Jahre getilgt werden
Gefördert wird in Deutschland, der Schweiz und EU-Staaten grundsätzlich für die Dauer der jeweiligen Regelstudienzeit. Wenn Sie also ein BAföG beantragen, sollten Sie anstreben, das Studium innerhalb der vorgesehenen Zeit zu beenden. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt erst fünf Jahre nach Ende des BAföG-Bezugs. Mindest-Rückzahlbetrag sind zurzeit 105 Euro, die Dauer der Rückzahlung darf 20 Jahre nicht überschreiten. Bei zu geringem Einkommen kann die Rückzahlung ausgesetzt werden. In bestimmten Fällen (wenn Sie zu den 30 % der besten Absolventen gehören oder vor Fälligkeit zurückbezahlen) können Teile des Darlehens erlassen werden.
Studenten beantragen das BAföG im Studentenwerk der Hochschule, bei Auszubildenden ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig. Sie sollten sich in jedem Fall rechtzeitig um den Antrag kümmern, denn dieser bedarf einer gewissen Vorlaufzeit.
Voraussetzungen für das Auslands-BAföG
Für das Auslands-BAföG gilt, dass in der Schweiz und in EU-Staaten durchgehend von Studienbeginn bis Abschluss gefördert werden kann. Außerhalb dieser Länder wird üblicherweise nur ein Jahr beziehungsweise in Ausnahmefällen bis zu zweieinhalb Jahren gefördert – vorausgesetzt, dass die Leistungen im Ausland zumindest in Teilen auf Ihr Inlandsstudium angerechnet werden können. Um gefördert zu werden, müssen Sie mindestens drei Monate dort praktizieren beziehungsweise ein Semester oder sechs Monate studieren.
Normalerweise wird ein Auslandsstudium nur in einem Land und bis zu einem Jahr gewährt, Ausnahmen gibt es aber auch hier. Erkundigen Sie sich frühzeitig vor der Aufnahme eines Studiums, egal wie lange dies dauern wird, über Möglichkeiten der Förderung mittels BAföG.
Achtung
Für eine Förderung zur finanziellen Unterstützung im Ausland müssen Sie meist entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen, die teilweise in Tests geprüft werden.
Förderungsmöglichkeiten verschiedener Auslandsaufenthalte
Wenn Sie ein Teil Ihres Studiums im Ausland absolvieren, sind neben dem „normalen“ Inlands-BAföG Unterstützungen für die Studiengebühren im Ausland möglich (maximal 4800 Euro), einmalige Kostenübernahme von Hin- und Rückreise, eventuell Zuschläge für Krankenversicherung und für Ausbildungen bestimmte Auslandszuschläge. Diese Zuschläge brauchen Sie grundsätzlich nicht zurückbezahlen.
Übrigens: Wer im Inland kein BAföG erhält, kann dies im Ausland dennoch beantragen, in manchen Fällen gibt es dort trotzdem eine Unterstützung. Auch Praktika im Ausland können mit einem BAföG gefördert werden.
Anträge für ein Auslands-BAföG müssen Sie immer bei den Ämtern für Ausbildungsförderung stellen – und zwar mindestens ein halbes Jahr vor Beginn der Ausbildung/des Studiums im Ausland. Hinweise auf verschiedene Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt sowie deren verschiedene Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf www.auslandszeit.de.
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