Absetzbarkeit von Kosten für das Waschen von Berufskleidung im eigenen Haushalt
Von Harald Büring
Inwieweit können Arbeitnehmer auch die Aufwendungen für das Waschen ihrer Berufskleidung in der eigenen Waschmaschine als Werbungskosten von der Steuer absetzen?
Viele Arbeitnehmer müssen an Ihrem Arbeitsplatz typische Berufskleidung tragen.
Diese zeichnet sich dadurch aus, dass sie nur am Arbeitsplatz getragen werden kann.
Der Arbeitnehmer darf nunmehr die erhöhten Aufwendungen für Anschaffung und Reinigung als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Die Waschkosten werden wie folgt ermittelt:
- Soweit die Dienstkleidung in eine Reinigung oder Wäscherei gegeben wird, ist die Sache relativ einfach. Hierzu sollte man die entsprechenden Belege aufbewahren.
- Soweit dafür jedoch die Waschmaschine im eigenen Haushalt benutzt wird, ist die Sache schwieriger. Aber auch hier dürfen die Finanzämter Ihnen nicht die Anerkennung der dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen mit dem Hinweis verweigern, dass diese schwer festzustellen sind bzw. Dienstkleidung mit privater Kleidung gewaschen worden ist. Dies hat das Bundesfinanzgericht in einem Grundsatzurteil vom 19.06.1993 festgestellt (Aktenzeichen VI R 77/91).
Wer seine berufliche Wäsche in seiner eigenen Waschmaschine wächst, sollte Folgendes tun:
Gesamtmenge der angefallenen Berufskleidung
Zunächst einmal müssen Sie dem Finanzamt Mengenangaben bezüglich ihrer während eines Kalenderjahres gewaschenen Berufskleidung machen und dabei aufgrund einer ungefähren Schätzung die Anzahl der erforderlichen Waschmaschinenfüllungen machen. Dabei sollten Sie getrennt nach Kochwäsche, Buntwäsche und Pflegeleichtwäsche vorgehen. Bitte beachten Sie, dass bei den einzelnen Wäschesorten eine unterschiedliche Lademenge anerkannt wird.
- Bei Kochwäsche/Buntwäsche: bis 5 kg
- Bei Pflegeleichtwäsche: bi 2,5 kg
Kosten eines Waschmaschinenlaufes
Die Finanzämter können keine Nachweise bezüglich der Kosten für einen Waschmaschinenlauf beim eigenen Gerät verlangen, sondern sich vielmehr auf die repräsentativen Daten von Verbraucherschutzverbänden oder Herstellern verlassen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die folgende Aufstellung gemacht. Diese bezieht sich auf die Wäschemenge von lediglich einem Kilogramm.
I. Waschen
| 1-Personen- Haushalt | 2-Personen- Haushalt | 3-Personen- Haushalt | 4-Personen- Haushalt |
| 0,77 € / kg | 0,50 € / kg | 0,43 € / kg | 0,37 € / kg |
| 1-Personen- Haushalt | 2-Personen- Haushalt | 3-Personen- Haushalt | 4-Personen- Haushalt |
| 0,76 € / kg | 0,48 € / kg | 0,41 € / kg | 0,35 € / kg |
| 1-Personen- Haushalt | 2-Personen- Haushalt | 3-Personen- Haushalt | 4-Personen- Haushalt |
| 0,88 € / kg | 0,60 € / kg | 0,53 € / kg | 0,47 € / kg |
II. Wäsche trocknen
| 1-Personen- Haushalt | 2-Personen- Haushalt | 3-Personen- Haushalt | 4-Personen- Haushalt |
| 0,41 € / kg | 0,26 € / kg | 0,23 € / kg | 0,19 € / kg |
| 1-Personen- Haushalt | 2-Personen- Haushalt | 3-Personen- Haushalt | 4-Personen- Haushalt |
| 0,55 € / kg | 0,34 € / kg | 0,29 € / kg | 0,24 € / kg |
III. Bügeln (mit Dampfbügeleisen)
| 1-Personen- Haushalt | 2-Personen- Haushalt | 3-Personen- Haushalt | 4-Personen- Haushalt |
| 0,07 € / kg | 0,05 € / kg | 0,05 € / kg | 0,05 € / kg |
Ein ausführliches Merkblatt können Sie hier abrufen: Link
Gesamtkosten für Berufskleidung
Hierzu sind zunächst für jede Wäscheart die Kosten eines Waschmaschinenlaufs mit der Anzahl der Waschmaschinenläufe zu multiplizieren. Dann müssen die Einzelkosten für Berufsbekleidung pro Wäscheart zusammenaddiert werden.
Redaktionstipp:
Wem das zu viel Arbeit macht, kann in seiner Steuererklärung auch einen Betrag von 110,- € für das Anschaffen und die Reinigung von Berufskleidung als Werbungskosten angeben. Hier fordern die Finanzämter normalerweise keine Belege. Darauf besteht allerdings kein einklagbarer Rechtsanspruch.
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