• Startseite      
  • Bank
    • Tagesgeld
    • Festgeld
    • Girokonto
  • Kredite
    • Versicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Riester Rente
        • Rürup Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Presse
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Steuern
                  • Steuertipps
                    • Kfz-Steuer
                    • Werbungskosten
                    • Sonderausgaben
                    • Kindergeld
                    • Fahrtenbuch
                    • Außergew. Belast.
                    • Handwerker
                    • Haushaltshilfen
                    • Betriebsausgaben
                    • Allgemeine Tipps
                  • Finanz-Newsletter
                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Steuertipps » Werbungskosten » Absetzbarkeit für Waschen von Berufskleidung

                  Absetzbarkeit von Kosten für das Waschen von Berufskleidung im eigenen Haushalt

                  Von Harald Büring

                  Inwieweit können Arbeitnehmer auch die Aufwendungen für das Waschen ihrer Berufskleidung in der eigenen Waschmaschine als Werbungskosten von der Steuer absetzen?

                  Viele Arbeitnehmer müssen an Ihrem Arbeitsplatz typische Berufskleidung tragen.

                  Diese zeichnet sich dadurch aus, dass sie nur am Arbeitsplatz getragen werden kann.

                  Der Arbeitnehmer darf nunmehr die erhöhten Aufwendungen für Anschaffung und Reinigung als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

                  Die Waschkosten werden wie folgt ermittelt:

                  • Soweit die Dienstkleidung in eine Reinigung oder Wäscherei gegeben wird, ist die Sache relativ einfach. Hierzu sollte man die entsprechenden Belege aufbewahren.
                  • Soweit dafür jedoch die Waschmaschine im eigenen Haushalt benutzt wird, ist die Sache schwieriger. Aber auch hier dürfen die Finanzämter Ihnen nicht die Anerkennung der dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen mit dem Hinweis verweigern, dass diese schwer festzustellen sind bzw. Dienstkleidung mit privater Kleidung gewaschen worden ist. Dies hat das Bundesfinanzgericht in einem Grundsatzurteil vom 19.06.1993 festgestellt (Aktenzeichen VI R 77/91).

                  Wer seine berufliche Wäsche in seiner eigenen Waschmaschine wächst, sollte Folgendes tun:

                  Gesamtmenge der angefallenen Berufskleidung

                  Zunächst einmal müssen Sie dem Finanzamt Mengenangaben bezüglich ihrer während eines Kalenderjahres gewaschenen Berufskleidung machen und dabei aufgrund einer ungefähren Schätzung die Anzahl der erforderlichen Waschmaschinenfüllungen machen. Dabei sollten Sie getrennt nach Kochwäsche, Buntwäsche und Pflegeleichtwäsche vorgehen. Bitte beachten Sie, dass bei den einzelnen Wäschesorten eine unterschiedliche Lademenge anerkannt wird.

                  • Bei Kochwäsche/Buntwäsche: bis 5 kg
                  • Bei Pflegeleichtwäsche: bi 2,5 kg

                  Kosten eines Waschmaschinenlaufes

                  Die Finanzämter können keine Nachweise bezüglich der Kosten für einen Waschmaschinenlauf beim eigenen Gerät verlangen, sondern sich vielmehr auf die repräsentativen Daten von Verbraucherschutzverbänden oder Herstellern verlassen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die folgende Aufstellung gemacht. Diese bezieht sich auf die Wäschemenge von lediglich einem Kilogramm.

                  I. Waschen

                  1. Kochwäsche 95°C;
                  1-Personen- Haushalt 2-Personen- Haushalt 3-Personen- Haushalt 4-Personen- Haushalt
                  0,77 € / kg 0,50 € / kg 0,43 € / kg 0,37 € / kg
                  2. Buntwäsche 60°C;
                  1-Personen- Haushalt 2-Personen- Haushalt 3-Personen- Haushalt 4-Personen- Haushalt
                  0,76 € / kg 0,48 € / kg 0,41 € / kg 0,35 € / kg
                  3. Pflegeleichtwäsche
                  1-Personen- Haushalt 2-Personen- Haushalt 3-Personen- Haushalt 4-Personen- Haushalt
                  0,88 € / kg 0,60 € / kg 0,53 € / kg 0,47 € / kg

                  II. Wäsche trocknen

                  1. Ablufttrockner
                  1-Personen- Haushalt 2-Personen- Haushalt 3-Personen- Haushalt 4-Personen- Haushalt
                  0,41 € / kg 0,26 € / kg 0,23 € / kg 0,19 € / kg
                  2. Kondensationstrockner
                  1-Personen- Haushalt 2-Personen- Haushalt 3-Personen- Haushalt 4-Personen- Haushalt
                  0,55 € / kg 0,34 € / kg 0,29 € / kg 0,24 € / kg

                  III. Bügeln (mit Dampfbügeleisen)

                  1-Personen- Haushalt 2-Personen- Haushalt 3-Personen- Haushalt 4-Personen- Haushalt
                  0,07 € / kg 0,05 € / kg 0,05 € / kg 0,05 € / kg

                  Ein ausführliches Merkblatt können Sie hier abrufen: Link

                  Gesamtkosten für Berufskleidung

                  Hierzu sind zunächst für jede Wäscheart die Kosten eines Waschmaschinenlaufs mit der Anzahl der Waschmaschinenläufe zu multiplizieren. Dann müssen die Einzelkosten für Berufsbekleidung pro Wäscheart zusammenaddiert werden.

                  Redaktionstipp:

                  Wem das zu viel Arbeit macht, kann in seiner Steuererklärung auch einen Betrag von 110,- € für das Anschaffen und die Reinigung von Berufskleidung als Werbungskosten angeben. Hier fordern die Finanzämter normalerweise keine Belege. Darauf besteht allerdings kein einklagbarer Rechtsanspruch.

                  Twittern

                  Kommentare zu Absetzbarkeit von Kosten für das Waschen von Berufskleidung im eigenen Haushalt

                  Kommentar hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Prozessfinanzierung - Prozesskostenfinanzierung
                  Was ist bei Wehrdienst & Zivildienst zu beachten?
                  Steuertipps: Handwerker und Haushaltshilfen
                  Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen
                  Kosten für Bauvorhaben sollen 2011 steigen - Kurz notiert
                  Steuertipps: Sonderausgaben
                  Bei Verweigerung der Praxisgebuehr wird es teuer

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Absetzbarkeit von Kosten für das Waschen von Berufskleidung im eigenen Haushalt