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                  Absetzbarkeit der Kosten für den Besuch von psychologischen Seminaren

                  Von Harald Büring

                  Die Aufwendungen für den Besuch eines psychologischen Seminars können nur dann als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn Sie fit für die speziellen Anforderungen in Ihren jeweiligen Beruf gemacht werden sollen. Es darf hingegen nicht um Psychologie als Lebenshilfe für persönliche Krisensituationen oder Alltagprobleme gehen.

                  Für Arbeitnehmer zahlt es sich häufig auch beruflich aus, wenn sie sich nicht nur in fachlicher, sondern in persönlicher Hinsicht weiter entwickeln durch den Besuch von psychologischen Seminaren, Selbsterfahrungskursen, Rhetorik-Schulungen usw.

                  Das Finanzamt braucht allerdings die Kosten für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen nur dann als Werbungskosten anerkennen, wenn die "berufliche Veranlassung" deutlich wird.

                  Hierzu müssen die vermittelten Inhalte auf Ihren jeweiligen Situation zugeschnitten sein. Sofern Sie hingegen "nur" um die Befriedigung von privaten Bedürfnissen geht, ist der Abzug Ihrer Aufwendungen als Werbungskosten gesetzlich ausgeschlossen.

                  Zuschnitt des Kurses auf konkrete Tätigkeit

                  Für eine hinreichend berufsbezogene Veranstaltung spricht nach der neuren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zunächst einmal, wenn das in dem Kurs vermittelte psychologische Wissen genau auf die Verwendung in Ihren Beruf zugeschnitten ist (vgl. etwa BFH-Urteile vom 28.08.2008 Az. VI R und Az. VI R 44/04). Insbesondere Führungskräfte sollten etwa darin geschult werden, wie sie Mitarbeitergespräche z.B. in Form des Kritikgespräches führen sowie Meetings, Vorträge und Seminare abhalten. Dies geschieht etwa dadurch, wenn in der Veranstaltung Situationen simuliert werden, wie sie typischerweise an Ihrem Arbeitsplatz auftreten.

                  Diese Lernziele sollten auch im Kursprogramm ausdrücklich aufgeführt werden. Hingegen reicht es nicht aus, wenn dort die vermittelten Fähigkeiten zu allgemein umschrieben werden. Soweit z.B. nur von einem Training der Selbstsicherheit oder von einer Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit die Rede ist, ist der spezifisch berufliche Bezug nicht ersichtlich.

                  Schon gar nicht sollte der Eindruck aufkommen, dass es um die Bewältigung von persönlichen Krisensituationen und den Umgang mit alltäglichen Stresssituationen außerhalb des Büros mit der Familie und dem Partner geht. Es reicht nämlich nicht aus, dass z.B. Ihre eigene Selbstsicherheit verbessert wird und Sie davon auch in Ihrem beruflichen Umfeld profitieren.

                  Auf der anderen Seite darf man Ihnen keinen Vorwurf machen, wenn Sie aufgrund eines auf Ihren Beruf zugeschnittenen Kurses quasi als Nebenfolge auch privat profitieren.

                  Homogener Teilnehmerkreis

                  Darüber hinaus sollte ein homogener Teilnehmerkreis bestehen. Das bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass die Teilnehmer derselben Berufsgruppe angehören müssen. Es reicht vielmehr aus, dass sie aufgrund der Art ihrer beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben. Hiervon ist z.B. bei Führungskräften auszugehen, die in dem Umgang mit Ihren Mitarbeitern geschult werden. Denn von Vorgesetzten wird über eine gute fachliche Kompetenz hinaus erwartet, dass sie über die notwendigen Schlüsselqualifikationen in Form von "Soft-Skills" verfügen. Hierzu gehört im Rahmen ihrer Tätigkeit auch eine gute Kommunikationsfähigkeit als Bestandteil der Sozialkompetenz.

                  Solche Fähigkeiten tragen bei einer guten Unternehmensphilosophie auch dazu bei, dass Mobbing vermieden wird. Denn durch Mobbing sowie ein daraus resultierendes schlechtes Betriebsklima leiden auch die Produktivität sowie der Ruf des Unternehmens.

                  Beruflicher Veranstalter und Teilnahmebescheinigung

                  Am besten führen Sie schließlich das Seminar bei einem berufsmäßigen Veranstalter durch, der auch weiß, worauf es im Einzelnen bei der Durchführung der Kurse ankommt. Zum Abschluss sollten Sie sich eine Teilnahmebescheinigung aushändigen lassen.

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