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Steuernachzahlungen an den Fiskus - und ihre Folgen
Von Harald Büring
Im Falle einer Steuernachzahlung müssen Umständen Nachzahlungszinsen an das Finanzamt entrichtet werden. Wie man das als betroffener Steuerzahler verhindern kann.
Insbesondere Selbstständige – aber zuweilen auch Arbeitnehmer und Rentner – müssen damit rechnen, dass sie vom Finanzamt im Steuerbescheid zu einer Steuernachzahlung aufgefordert werden.
Wer Steuernachzahlungen erwartet, sollte seine Steuererklärung jedoch nicht zu spät abgeben. Denn wer den Steuerbescheid spät erhält, der muss womöglich zusätzlich Nachzahlungszinsen an den Fiskus bezahlen. Dies kann bei hohen Nachzahlungen über eine längere Zeit teuer werden.
Wann und wie hoch Nachzahlungszinsen anfallen
Nachzahlungszinsen fallen nach der Vorschrift des § 233a der Abgabenordnung (AO) normalerweise 15 Monate nach dem Ablauf des Kalenderjahres an, in dem die Steuer entstanden ist. Die Höhe der Zinsen beträgt 0,5% der Steuerschuld pro Monat. Die Verzinsung endet erst drei Tage, nachdem das Finanzamt den Steuerbescheid bei der Post aufgegeben hat.
Das bedeutet beispielsweise bei einem noch ausstehenden Steuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2008, dass ab dem 01.04. 2010 Nachzahlungszinsen anfallen. Sollten die Zinsen für den Zeitraum eines ganzen Jahres anfallen, so belaufen sich die Zinsen schon auf insgesamt 6%.
Steuerliche Geltendmachung von Nachzahlungszinsen
Das Ärgerliche daran ist, dass die zu entrichtenden Zinsen für die nicht entrichtete Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer wegen eines mangelnden Bezuges zu den Einkünften weder als Werbungskosten, noch als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind. Dies ergibt sich aus der Vorschrift des § 12 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und wird auch vom Bundesfinanzhof in der Entscheidung vom 15.06.2010 als verfassungsgemäß angesehen (Az. VIII R 33/07). Anders ist das lediglich bei Nachzahlung von betrieblichen Steuern, zu denen vor allen die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer gehört. Leider wurde auch der Abzug von Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben ab dem Kalenderjahr 2009 abgeschafft.
Vermeidung von Nachzahlungszinsen
Außer der rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung sollten Sie am besten darauf achten, dass Sie vor allem als Selbstständiger die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen insbesondere für die Einkommenssteuer und Körperschaftschaftsteuer überprüfen. Vor allem wenn diese viel zu niedrig angesetzt haben, sollten Sie frühzeitig beim Finanzamt die Anpassung des Vorauszahlungsbescheides beantragen. Durch diese Kontrolle verhindern Sie auch, dass Sie plötzlich unerwartet hohe Steuernachzahlung leisten müssen.
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