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                  Absetzbarkeit von Kosten für die Anschaffung einer Allergiematratze

                  Von Harald Büring

                  Inwieweit sind die Ausgaben für den Kauf einer Allergiematze sowie die Aufwendungen für spezielles Bettzeug für Allergiker steuerlich abzugsfähig?

                  Allergiker sind – beispielsweise bei einer Stauballergie – häufig auf die Anschaffung von besonderen Matratzen sowie Bettzeug wie z.B. Allergiekissen, Allergiebett, Bezüge - angewiesen, um die Anzahl der Milben zu reduzieren.

                  Diese Ausfertigungen sind meistens ziemlich teuer. In manchen Fällen übernimmt die Kosten auch die Krankenkassen dafür, was Sie unbedingt vorab klären sollten.

                  Wenn die Krankenkassen die Erstattung oder Übernahme der Kosten nicht übernimmt, können Sie die Ausgaben für Ihre Allergiematze sowie das Bettzeug für Allergiker unter Umständen erfolgreich als außergewöhnliche Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

                  Feststellung der medizinischen Notwendigkeit erforderlich

                  Ein Abzug der Aufwendungen für den Kauf einer Allergiematratze als außergewöhnliche Aufwendungen in Form von Krankheitskosten ist nur dann möglich, wenn diese Ausgaben auch zwangsläufig erfolgt sind. Diese Voraussetzung liegt dann vor, wenn die Anschaffung aus medizinischen Gründen notwendig gewesen ist. Diesen Nachweis müssen Sie durch ein amtsärztliches oder vertrauensärztliches Gutachten erbringen. Ein Facharztgutachten oder gar eine ärztliche Empfehlung reichen demgegenüber nicht aus. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 14.12.2007 entschieden (Az. III B 178/06).

                  Dieses Erfordernis besteht deshalb, weil es sich bei Matratzen und Bettzeug normalerweise um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und nicht um medizinische Hilfsmittel handelt. Das gilt auch dann, soweit es sich um Allergiematratzen oder anderes Bettzeug für Allergiker handelt, weil auch zuweilen Gesunde Wert auf ein milbenfreies Bettzeug legen. Kosten für Gesundheitsvorbeugung sind allerdings – im Gegensatz zu Krankheitskosten bei Vorliegen einer Allergie - nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.

                  Zeitpunkt der Erstellung des Attestes

                  Wichtig ist darüber hinaus, dass Sie das amtsärztliche bzw. vertrauensärztliche Gutachten erstellen lassen, bevor Sie irgendwelche Anschaffungen tätigen. Dadurch sollen Gutachten aus Gefälligkeit durch den behandelnden Arzt vermieden werden. Darüber hinaus ist eine Überprüfbarkeit der Angaben des behandelnden Arztes durch den Amtsarzt häufig nicht möglich, wenn er erst nach der Anschaffung das Gutachten anfertigt sowie die erforderlichen Untersuchungen vornimmt. Im zugrundeliegenden Sachverhalt war das die Einholung eines nachträglichen amtsärztlichen Attestes nicht angezeigt, weil es nach den Feststellungen der Vorinstanz nicht zum Nachweis geeignet gewesen wäre.

                  So etwas ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 15.03.2007 Az. III R 28/06 höchstens dann anders, wenn sich der Amtsarzt aufgrund von objektiven Befunden sich im Nachhinein ein sicheres Bild machen kann. Das ist aber sehr selten der Fall.

                  Tipp:

                  Sie sollten daher stets das amtsärztliche bzw. vertrauensärztliche Gutachten rechtzeitig vor dem Kauf einer Allergikermatratze oder dem Erwerb von Bettzeug für Allergiker anfertigen lassen. Alles andere ist zu unwägbar. Die Ausgaben für das Allergikerbettzeug und die Matratze sollten Sie in Ihrer Steuererklärung als Krankheitskosten eintragen.

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