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                  Das Wohngeld

                  Von Thomas Nissen

                  Das Wohngeldgesetz (WoGG im Sozialgesetzbuch Art. II §1 SGBI) wurde bereits vor über 40 Jahren beschlossen. Ziel ist die staatliche finanzielle Unterstützung des Bürgers. Bei geringem Einkommen erhält er einen finanziellen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zum Erhalt von selbst genutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss).

                  Das Wohngeld tragen Bund und Länder jeweils zur Hälfte. Diese Zuschüsse müssen vom Antragsteller in der Regel nicht zurückerstattet werden, auch wenn sich die Einkommensverhältnisse wieder bessern. Dann verliert er lediglich wieder den Anspruch auf diese staatliche Förderung.

                  Aus diesem Grund ist der Antragsteller zu jeder Zeit verpflichtet, diesbezügliche Änderungen im Lebensverhältnis der zuständigen Behörde rechtzeitig zu melden.

                  Antragstellung und Bewilligung

                  Ob der Mieter oder Eigentümer Wohngeld erhält, darüber entscheidet die Wohngeldstelle. Sie gibt es in jeder Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Hier gibt es die entsprechenden Antragsformulare sowie eine umfassende Beratung.

                  Nicht wohngeldberechtigt sind:

                  • Alleinstehende Erstauszubildende
                  • Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
                  • Bezieher von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe

                  Wohngeld ist vorrangig zu beantragen, wenn dadurch Leistungen nach Hartz IV verhindert werden können (§7 WoGG).

                  Von der zuständigen Behörde erhält der Antragsteller dann den schriftlichen Bescheid.

                  In der Regel wird das Wohngeld insgesamt für 1 Jahr bewilligt. Die Laufzeit wird ab dem Monat der Antragstellung gerechnet. Nach Ablauf der 12 Monate muss ein neuer Antrag gestellt werden. Positive Änderungen in den Einkommensverhältnissen müssen jederzeit und unverzüglich mitgeteilt werden.

                  Wohngeldgesetz

                  Zum 01.01.2009 ist ein neues Wohngeldgesetz in Kraft getreten.

                  • Wichtigste Änderungen des Wohngeldgesetzes 2009 auf einen Blick

                    • 10 % Erhöhung der Höchstbeträge bei Miete oder Belastung. Die Höchstbeträge wurden auf Neubauniveau vereinheitlicht.
                    • Durchschnittliche Anhebung des Wohngeldes um 2/3
                    • Heizkostenzuschuss entsprechend der Haushaltsgröße
                    • Bezugsfertigkeit des Hauses hat keinen Einfluss mehr auf das Wohngeld
                    • Nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die in einer Verantwortungsgemeinschaft bzw. Einstehensgemeinschaft leben, werden bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.
                    • Alle volljährigen Haushaltsmitglieder haften gesamtschuldnerisch, das heißt, von jeder einzelnen Person kann zu Unrecht gezahltes Wohngeld zurückgefordert werden.

                  Höhe des Wohngeldes

                  Die Höhe des Wohngeldes hängt von folgenden Faktoren ab:

                  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
                  • Monatliches Gesamteinkommen
                  • Höhe der Miete bzw. der Belastung

                  Innerhalb Deutschlands sind die Mieten unterschiedlich hoch. Beim Wohngeld sind deshalb die Miethöchstbeträge regional in insgesamt 6 Stufen gestaffelt. Diese Stufen wurden ebenfalls 2009 bei der Wohngeldreform neu definiert.

                  Wohngeldtabelle

                  Wie hoch das Ihnen zustehende Wohngeld wäre, können Sie den gültigen Wohngeldtabellen entnehmen:
                  http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/wohngeldtabellen.html

                  Diese Tabelle dient lediglich zur Information. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich gewährte Förderung nur die für Sie zuständige Wohngeldstelle errechnen kann.

                  Kurzmeldungen:

                  17.01.2012

                  Reichlich Überschuss in der Sozialversicherung

                  08.09.2011

                  Mehr Männer in Elternzeit

                  30.08.2011

                  DGB will Rentenüberschuss für Bekämpfung von Altersarmut nutzen

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