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Das Wohngeld
Von Thomas Nissen
Das Wohngeldgesetz (WoGG im Sozialgesetzbuch Art. II §1 SGBI) wurde bereits vor über 40 Jahren beschlossen. Ziel ist die staatliche finanzielle Unterstützung des Bürgers. Bei geringem Einkommen erhält er einen finanziellen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zum Erhalt von selbst genutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss).
Das Wohngeld tragen Bund und Länder jeweils zur Hälfte. Diese Zuschüsse müssen vom Antragsteller in der Regel nicht zurückerstattet werden, auch wenn sich die Einkommensverhältnisse wieder bessern. Dann verliert er lediglich wieder den Anspruch auf diese staatliche Förderung.
Aus diesem Grund ist der Antragsteller zu jeder Zeit verpflichtet, diesbezügliche Änderungen im Lebensverhältnis der zuständigen Behörde rechtzeitig zu melden.
Antragstellung und Bewilligung
Ob der Mieter oder Eigentümer Wohngeld erhält, darüber entscheidet die Wohngeldstelle. Sie gibt es in jeder Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Hier gibt es die entsprechenden Antragsformulare sowie eine umfassende Beratung.
Nicht wohngeldberechtigt sind:
- Alleinstehende Erstauszubildende
- Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
- Bezieher von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe
Wohngeld ist vorrangig zu beantragen, wenn dadurch Leistungen nach Hartz IV verhindert werden können (§7 WoGG).
Von der zuständigen Behörde erhält der Antragsteller dann den schriftlichen Bescheid.
In der Regel wird das Wohngeld insgesamt für 1 Jahr bewilligt. Die Laufzeit wird ab dem Monat der Antragstellung gerechnet. Nach Ablauf der 12 Monate muss ein neuer Antrag gestellt werden. Positive Änderungen in den Einkommensverhältnissen müssen jederzeit und unverzüglich mitgeteilt werden.
Wohngeldgesetz
Zum 01.01.2009 ist ein neues Wohngeldgesetz in Kraft getreten.
Höhe des Wohngeldes
Die Höhe des Wohngeldes hängt von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Monatliches Gesamteinkommen
- Höhe der Miete bzw. der Belastung
Innerhalb Deutschlands sind die Mieten unterschiedlich hoch. Beim Wohngeld sind deshalb die Miethöchstbeträge regional in insgesamt 6 Stufen gestaffelt. Diese Stufen wurden ebenfalls 2009 bei der Wohngeldreform neu definiert.
Wohngeldtabelle
Wie hoch das Ihnen zustehende Wohngeld wäre, können Sie den gültigen Wohngeldtabellen entnehmen:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/wohngeldtabellen.html
Diese Tabelle dient lediglich zur Information. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich gewährte Förderung nur die für Sie zuständige Wohngeldstelle errechnen kann.
Kurzmeldungen:
08.09.2011
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