Steuerfreibetrag bei Schwerbehinderung

Aktualisiert: 11. Juni 2021 | Redaktion
Das Finanzamt gewährt Ihnen bei der Einkommensteuer einen zusätzlichen Freibetrag. Die Höhe des Freibetrags ist abhängig vom Grad Ihrer Behinderung.

Ihre Behinderung müssen Sie durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheids nachweisen, damit dies in der Einkommenssteuer berücksichtigt wird.

Diese Pauschbeträge gelten ab 01.01.2021.

Grad der BehinderungSteuerpauschbetrag
20384 €
30620 €
40860 €
501.140 €
601.440 €
701.780 €
802.120 €
902.460 €
1002.840 €
Merkzeichen
H oder Bl
7.400 €

Wenn Sie sich den Behinderten-Pauschbetrag beim örtlichen Finanzamt als Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, behält Ihr Arbeitgeber schon im laufenden Jahr weniger Steuer ein. Sie müssen nicht auf die Rückerstattung nach Ihrer Steuererklärung warten.

Praxis-Tipp:
Als Eltern können Sie den Pauschbetrag Ihres behinderten Kindes auch auf Ihrer eigenen Steuerkarte eintragen lassen, sofern Ihr Kind den Pauschbetrag nicht selbst benötigt.

Voraussetzung für die Übertragung ist, dass Sie für Ihr behindertes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten. Als Eltern können Sie den Pauschbetrag so untereinander aufteilen, dass Sie die höchstmögliche Steuerersparnis erzielen.

Höhere Aufwendungen einzeln nachweisen

Wenn Ihre behinderungsbedingten Aufwendungen höher sind als der Pauschbetrag, der Ihnen nach Ihrem Behinderungsgrad zusteht, können Sie die tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen.

Ihre Mehraufwendungen müssen Sie in diesem Fall durch Quittungen und Belege nachweisen.

Als außergewöhnliche Belastungen erkennt das Finanzamt bis zu bestimmten Höchstgrenzen beispielsweise an:

  • Kraftfahrzeugkosten bei schwerer Geh- oder Sehbehinderung oder Hilflosigkeit
  • Kosten für behinderungsbedingte Klinikaufenthalte oder Heilkuren
  • Aufwendungen für den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung
  • Aufwendungen für hauswirtschaftliche Dienstleistungen
  • Aufwendungen für den Privatschulbesuch behinderter Kinder

Weniger Kfz-Steuer zahlen

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis eines der Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) enthält, können Sie sich vollständig von der Kfz-Steuer für das auf Sie zugelassene Auto befreien lassen.

Anspruch auf 50-prozentige Ermäßigung der Kfz-Steuer haben Sie, sofern Ihr Ausweis das Merkzeichen G (gehbehindert) oder den orangefarbenen Flächenaufdruck ohne zusätzliche Merkzeichen aufweist.

Kfz-Steuerermäßigung oder -befreiung erhalten Sie nur, wenn Sie gleichzeitig auf Ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.

Die Kfz-Steuervergünstigung lohnt sich also nur, wenn Sie als schwerbehinderter Mensch selten öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Eine Bindung an die getroffene Wahl besteht nicht, Sie können jederzeit von der Steuerermäßigung zur Freifahrtberechtigung und umgekehrt wechseln.

Nächster Tipp: Schwerbehinderung: Beim Studium höherer BaföG-Freibetrag