• Startseite      
  • Kredite
    • Geld
      • Tagesgeld
      • Festgeld
      • Girokonto
      • Kreditkarte
      • Wertpapierdepot
    • Versicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Lebensversicherung
        • Rürup Rente
        • Riester Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Pressecenter
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Schwerbehinderung
                  • Altersrente
                  • Bausparvertrag
                  • GEZ-Gebühren
                  • Kindergeld
                  • Krankenversicherung
                  • Preisermäßigung
                  • Sozialleistungen
                  • Steuervorteile
                  • Telefon
                  • Wohnen
                  • Finanz-Newsletter

                  Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Soziales » Schwerbehinderung: Finanzielle Vorteile » Steuervorteile

                  Einkommensteuer: Mit Behinderung haben Sie zusätzliche Freibeträge

                  Von Hans Frießem

                  Weil Sie als Schwerbehinderter im Lebensalltag oft hohe Mehraufwendungen haben, gewährt Ihnen das Finanzamt bei der Einkommensteuer einen zusätzlichen Freibetrag. Die Höhe des Freibetrags hängt ab vom Grad Ihrer Behinderung:

                  Grad der Behinderung Steuerpauschbetrag
                  25 % und 30 % 310 Euro
                  35 % und 40 % 430 Euro
                  45 % und 50 % 570 Euro
                  55 % und 60 % 720 Euro
                  65 % und 70 % 890 Euro
                  75 % und 80 % 1.060 Euro
                  85 % und 90 % 1.230 Euro
                  95 % und 100 % 1.420 Euro
                  Ausweis mit Merkzeichen H oder B1 3.700 Euro

                  Ihre Behinderung müssen Sie durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheids nachweisen. Wenn Sie sich den Behinderten-Pauschbetrag beim örtlichen Finanzamt als Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, behält Ihr Arbeitgeber schon im laufenden Jahr weniger Steuer ein, Sie müssen nicht auf die Rückerstattung nach Ihrer Steuererklärung warten.

                  Praxis-Tipp

                  Als Eltern können Sie den Pauschbetrag Ihres behinderten Kindes auch auf Ihrer eigenen Steuerkarte eintragen lassen, sofern Ihr Kind den Pauschbetrag nicht selbst benötigt. Voraussetzung für die Übertragung ist, dass Sie für Ihr behindertes Kind einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten. Als Eltern können Sie den Pauschbetrag so untereinander aufteilen, dass Sie höchstmögliche Steuerersparnis erzielen.

                  Höhere Aufwendungen müssen Sie einzeln nachweisen

                  Wenn Ihre behinderungsbedingten Aufwendungen höher sind als der Pauschbetrag, der Ihnen nach Ihrem Behinderungsgrad zusteht, können Sie die tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen. Ihre Mehraufwendungen müssen Sie in diesem Fall durch Quittungen und Belege nachweisen. Als außergewöhnliche Belastungen erkennt das Finanzamt bis zu bestimmten Höchstgrenzen beispielsweise an:

                  • Kraftfahrzeugkosten bei schwerer Geh- oder Sehbehinderung oder Hilflosigkeit
                  • Kosten für behinderungsbedingte Klinikaufenthalte oder Heilkuren
                  • Aufwendungen für den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung
                  • Aufwendungen für hauswirtschaftliche Dienstleistungen
                  • Aufwendungen für den Privatschulbesuch behinderter Kinder

                  Viele Behinderte zahlen weniger Kfz-Steuer

                  Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis eines der Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) enthält, können Sie sich vollständig von der Kfz-Steuer für das auf Sie zugelassene Auto befreien lassen. Anspruch auf 50-prozentige Ermäßigung der Kfz-Steuer haben Sie, sofern Ihr Ausweis das Merkzeichen G (gehbehindert) oder den orangefarbenen Flächenaufdruck ohne zusätzliche Merkzeichen aufweist.

                  Wichtig zu wissen:

                  Kfz-Steuerermäßigung oder -befreiung erhalten Sie nur, wenn Sie gleichzeitig auf Ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten. Die Kfz-Steuervergünstigung lohnt sich also nur, wenn Sie als schwerbehinderter Mensch selten öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

                  Bewertung abgeben ...
                  Klicken Sie auf die Sterne, um Ihre Bewertung abzugeben.

                  Twittern

                  Fragen zu Steuern: Finanzielle Vorteile bei Schwerbehinderung

                  Bei allgemeinen Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird hier veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.
                  Beachten Sie: Rechtsberatung und Beantwortung von Vertragsfragen sind von dem Service ausgeschlossen.

                  Frage hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Steuertipps: Kfz-Steuer
                  Wann können Sie die Risikolebensversicherung kündigen?
                  Autoversicherung berechnen
                  Riester-Sparer müssen nach Gehaltsverbesserung Sparraten anpassen - Kurz notiert
                  Warum brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
                  Kreditmarktplatz: Die neue Geldanlage - Vorteile
                  Steuertipps: Sonderausgaben

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Steuern: Finanzielle Vorteile bei Schwerbehinderung