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                  Als Schwerbehinderter bekommen Sie früher volle Rente

                  Von Hans Frießem

                  Als behinderter Arbeitnehmer können Sie früher als Ihre gesunden Kollegen ohne Abzüge in Ruhestand gehen. Voraussetzung: Sie haben mindestens 35 Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und der Grad Ihrer Behinderung beträgt mindestens 50 Prozent. Auch die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte ist von der allgemeinen Anhebung des gesetzlichen Rentenalters betroffen:

                  • Für Schwerbehinderte mit Geburtsdatum von 01.01.1944 bis 31.12.1951 liegt die Altersgrenze für den vollen Rentenanspruch bei 63 Jahren
                  • Für Schwerbehinderte mit Geburtsdatum von 01.01.1952 bis 31.12.1963 steigt die Altersgrenze stufenweise von 63 Jahren und einem Monat auf 64 Jahre und zehn Monate (Anhebung ein Monat pro Jahrgang, ab Jahrgang 1959 zwei Monate pro Jahrgang).
                  • Schwerbehinderte Menschen mit Geburtsdatum ab 01.01.64 können ab 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

                  Bei hohem Nebeneinkommen müssen Sie mit Rentenkürzung rechnen

                  Als Nachweis Ihrer Schwerbehinderung dient Ihr Behindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes. Bei Wegfall der Schwerbehinderung bleibt Ihr Rentenanspruch trotzdem bestehen, solange er nicht aufgrund zu hohen Nebeneinkommens wegfällt. Bei einem erneuten Rentenantrag müssen Sie die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft von 50 Prozent allerdings wieder nachweisen.

                  Praxis-Tipp

                  Wie alle gesetzlichen Rentner dürfen Sie auch als Schwerbehinderter nicht mehr als 400 Euro im Monat hinzuverdienen, um die volle Altersrente zu erhalten. Übersteigt Ihr Hinzuverdienst diesen Wert, erhalten Sie statt der Vollrente nur eine Teilrente.

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