- Soziales
- Taschengeld
- Arbeitslosengeld ALG I
- Hartz 4 Vermögen
- Kindergeld
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Minijob (400 Euro Job)
- BAföG
- Sozialversicherungsgrenzen
Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

Der Kinderzuschlag
Von Thomas Nissen
Der Kinderzuschlag kann wie das Kindergeld ausschließlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzung zum Kindergeld und soll verhindern, dass arbeitende Eltern nur wegen der finanziellen Belastung durch ihre Kinder auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.
Die Höhe des Kinderzuschlages richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern sowie der Kinder und beträgt höchstens 140 Euro monatlich pro Kind. Der genehmigte Kinderzuschlag wird dann zusammen mit dem Kindergeld monatlich ausbezahlt.
Voraussetzungen für die Zahlung von Kinderzuschlag:
- Kind ist unter 25 Jahre, unverheiratet, lebt im selben Haushalt
- es wird Kindergeld gezahlt
- die Mindesteinkommensgrenze ist erreicht
- die Höchsteinkommensgrenze wird nicht überschritten.
Einkommensgrenzen
Die Mindesteinkommensgrenze für Paare beträgt 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Die Höchsteinkommensgrenze richtet sich nach den Regelungen zum Arbeitslosengeld II, den Wohnkosten und dem Gesamtkinderzuschlag. Kinderzuschlag ist nur möglich, wenn keine sonstigen Leistungen aus der Sozialhilfe gewährt werden. Das Genehmigungsverfahren ist sehr kompliziert, da Mindesteinkommensgrenzen und Höchsteinkommensgrenzen berücksichtigt werden müssen.
Schulgeld
Besteht Anspruch auf Kinderzuschlag, so erhalten Eltern und Alleinerziehende seit 2009 auch einmal jährlich ein Schulgeld von 100 Euro pro Kind, um den grundsätzlichen Schulbedarf zu decken. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind eine Allgemein– oder Berufsschule besucht und noch keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung hat. Ein Antrag hierüber ist nicht erforderlich.
Kurzmeldungen:
08.09.2011
Bei allgemeinen Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird hier veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.
Beachten Sie: Rechtsberatung und Beantwortung von Vertragsfragen sind von dem Service ausgeschlossen.