Kindergeld 2022

Aktualisiert: 28. Dezember 2021 | Thomas Nissen
Kindergeld Höhe und Tabelle 2022 mit allen Auszahlungsterminen.

Kindergeld Höhe 2022

Kindergilt seit 1.01.2021
1. Kind219€
2. Kind219€
3. Kind225€
weitere je250€

Die Zahlung erfolgt für die Monate, in denen mindestens ein Tag die Voraussetzungen für Kindergeld vorlagen.

Die Staatsangehörigkeit spielt beim Kindergeldanspruch keine Rolle, sofern sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben, beziehungsweise sich hier gewöhnlich aufhalten.

Wer bekommt Kindergeld?

  • im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder,
  • adoptierte Kinder oder Stiefkinder, wenn sie im Haushalt des Antragstellers leben,
  • Enkelkinder, die im Haushalt des Antragstellers leben,
  • Pflegekinder,
  • Vollwaisen erhalten Kindergeld für sich selbst, wenn sie nicht integriert in einem Haushalt leben,
  • Behinderte Kinder, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können (Voraussetzung: Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten).

Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?

  • alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
  • Kinder in Ausbildung bis maximal zum 25. Lebensjahr (während erster Berufsausbildung oder Erststudium, beim Warten auf einen Ausbildungsplatz, nach einer ersten Ausbildung, wenn das Kind neben einer weitergehenden Ausbildung regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig oder nur geringfügig bis zu 450 Euro beschäftigt ist),
  • Kinder in der Übergangszeit bis zu 4 Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten,
  • arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr,
  • Kinder zwischen 18 und 25 Jahren, die einen Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen geregelten Freiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren.

Voraussetzung für die Kindergeldzahlung ist, dass das Kind nicht verheiratet ist. Die Kindergeldzahlung endet vorerst spätestens mit dem 18. Lebensjahr des Kindes.

Ist das Kind nach diesem Zeitpunkt in Ausbildung oder Studium, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Diesem müssen entsprechende Bescheinigungen beigefügt werden.

Über das 25. Lebensjahr hinaus wird nur Kindergeld gezahlt, wenn das Kind einen gesetzlichen Bundesfreiwilligendienst geleistet hat (der Anspruch verlängert sich dann um die Zeit des Dienstes).

Wie beantrage ich Kindergeld?

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt nach Antrag bei der jeweiligen regionalen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Empfänger von Versorgungsbezügen ist die bezugsfestsetzende Stelle des Arbeitgebers zuständig.

Der Antrag auf Kindergeld kann hier heruntergeladen werden.

Online: Seit kurzem können Sie das Kindergeld bei der Arbeitsagentur auch hier online beantragen.

Wann sind die Kindergeld Auszahlungstermine 2022?

Kindergeld wird überwiesen und nie in bar ausgezahlt. Die Auszahlungstermine von Kindergeld sind nicht einheitlich, sondern werden durch die Endziffer bei Ihrer Kindergeldnummer bestimmt.

Beispiel: Lautet Ihre Kindergeldnummer 789FK123456 ist die Endziffer 6. Nun schauen Sie in der Tabelle des entsprechenden Monats nach, wann das Kindergeld ausgezahlt wird.

Endziffer 0
5. Januar
4. Februar
3. März
5. April
4. Mai
3. Juni
5. Juli
4. August
5. September
6. Oktober
4. November
5. Dezember
Endziffer 1
7. Januar
8. Februar
4. März
7. April
6. Mai
8. Juni
6. Juli
5. August
7. September
7. Oktober
7. November
6. Dezember
Endziffer 2
11. Januar
9. Februar
7. März
8. April
9. Mai
9. Juni
7. Juli
8. August
8. September
10. Oktober
8. November
7. Dezember
Endziffer 3
12. Januar
10. Februar
8. März
11. April
10. Mai
10. Juni
8. Juli
10. August
9. September
11. Oktober
9. November
8. Dezember
Endziffer 4
13. Januar
11. Februar
10. März
12. April
11. Mai
13. Juni
11. Juli
11. August
12. September
12. Oktober
10. November
9. Dezember
Endziffer 5
14. Januar
14. Februar
11. März
13. April
12. Mai
14. Juni
12. Juli
12. August
13. September
14. Oktober
11. November
12. Dezember
Endziffer 6
17. Januar
15. Februar
14. März
14. April
16. Mai
15. Juni
13. Juli
15. August
14. September
17. Oktober
14. November
13. Dezember
Endziffer 7
18. Januar
16. Februar
15. März
20. April
17. Mai
17. Juni
15. Juli
16. August
16. September
18. Oktober
15. November
14. Dezember
Endziffer 8
19. Januar
17. Februar
16. März
21. April
18. Mai
20. Juni
18. Juli
17. August
19. September
19. Oktober
16. November
15. Dezember
Endziffer 9
21. Januar
21. Februar
18. März
22. April
20. Mai
22. Juni
19. Juli
18. August
21. September
21. Oktober
17. November
16. Dezember

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2022?

Der Kinderfreibetrag in 2022 beträgt 2.730 Euro bzw. bei verheirateten Arbeitnehmern 5.460 Euro. Zusätzlich wird ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 Euro bzw. 2.928 Euro gewährt. Insgesamt betragen die Freibeträge für Kinder somit 4.194 Euro bzw. bei Verheirateten 8.388 Euro (Quelle: haufe.de)

Der Kinderfreibetrag senkt das zu versteuernde Einkommen der Eltern und richtet sich nach den Steuerklassen. Berechtigt sind die Steuerklassen 1-4. Die Steuerklassen 5-6 gehen leer aus.

Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der „Günstigerprüfung“ mit der Steuererklärung, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Sie müssen nichts tun. Der Kinderfreibetrag rechnet sich erst bei höherem Einkommen. Das Kindergeld sollte immer bei der Familienkasse beantragt werden.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag kann wie das Kindergeld ausschließlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzung zum Kindergeld und soll verhindern, dass arbeitende Eltern nur wegen der finanziellen Belastung durch ihre Kinder auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.

Die Höhe des Kinderzuschlages richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern sowie der Kinder. Dieser wird individuell berechnet und beträgt höchstens 205 Euro monatlich pro Kind. Der genehmigte Kinderzuschlag wird dann zusammen mit dem Kindergeld monatlich ausbezahlt.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Kind ist unter 25 Jahre, unverheiratet, lebt im selben Haushalt
  • es wird Kindergeld gezahlt
  • die Mindesteinkommensgrenze ist erreicht
  • die Höchsteinkommensgrenze wird nicht überschritten.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Die Mindesteinkommensgrenze für Paare beträgt 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro.

Die Höchsteinkommensgrenze richtet sich nach den Regelungen zum Arbeitslosengeld II, den Wohnkosten und dem Gesamtkinderzuschlag.

Kinderzuschlag ist nur möglich, wenn keine sonstigen Leistungen aus der Sozialhilfe gewährt werden. Das Genehmigungsverfahren ist sehr kompliziert, da Mindesteinkommensgrenzen und Höchsteinkommensgrenzen berücksichtigt werden müssen.

Was ist das Schulgeld?

Besteht Anspruch auf Kinderzuschlag, so erhalten Eltern und Alleinerziehende auch einmal jährlich ein Schulgeld von 100 Euro pro Kind, um den grundsätzlichen Schulbedarf zu decken.

Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind eine Allgemein– oder Berufsschule besucht und noch keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung hat. Ein Antrag hierüber ist nicht erforderlich.