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                  BAföG - Ausbildungsunterstützung für Schüler und Studenten

                  Von Thomas Nissen

                  Eine gute Ausbildung kann heutzutage mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährleistet werden, auch bei schlechter finanzieller Lage.

                  Die Basis für einen guten beruflichen Erfolg ist generell eine gute Ausbildung, die allerdings finanziert werden will. Mit dem BAföG haben Sie die Möglichkeit, auch eine qualifizierte Ausbildung zu erhalten, ganz unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation, die Ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht.

                  Die wichtigste Frage wird also sein, welche Ausbildung förderungsfähig ist. In der Regel gibt es BAföG nicht nur für das Studium an einer Hochschule, sondern auch an einer Vielzahl weiterführender Bildungsstätten wie Berufsfachschulen, weiterführende allgemeine Schulen wie Haupt- und Realschulen oder Gymnasien nach der 10. Klasse, Hochschulen, Akademien, Berufsaufbauschulen aber auch an Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien.

                  Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen

                  Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf BAföG, wenn Sie im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind und die geforderte Altersgrenze nicht überschreiten. Diese liegt bei einer Ausbildung bei dem 30. Lebensjahr und bei Masterstudiengängen vor der Vollendung des 35. Lebensjahres. In Ausnahmefällen kann BAföG allerdings auch bei Überschreitung der allgemeinen Altersgrenze beantragt werden.

                  Nicht nur Deutsche können die Leistungen beziehen, sondern auch Ausländer sind BAföG berechtigt, vorausgesetzt, sie verfügen über ein Daueraufenthaltsrecht, einer Erlaubnis zu einem dauerhaften Aufenthalt in der EG oder die sogenannte Niederlassungserlaubnis.

                  Wie und wo die BAföG Leistungen beantragt werden

                  Für die Beantragung des BAföG sind entsprechende Formblätter erhältlich, die Sie ausfüllen müssen und bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung abgeben. Sie können den Antrag selbst stellen. Haben Sie das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet, dann erfolgt die Antragstellung von dem gesetzlichen Vertreter.

                  Die Formblätter erhalten Sie bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung, die darüber entscheiden, ob Sie die Leistung erhalten können. Für Auszubildende ist es das Amt für Ausbildungsförderung in dem Bezirk, wo sich die Ausbildungsstätte befindet, für Studierende das Studentenwerk an der Hochschule, wo Sie immatrikuliert sind und für alle anderen Schüler wird BAföG bei dem Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Stadt oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern beantragt. Die Gewährung dieser Förderleistung beträgt jeweils ein Jahr.

                  Förderhöhe und Förderungsarten

                  Damit Sie BAföG erhalten können und in welchem Rahmen, ob als Darlehen oder als Vollzuschuss, ist abhängig von Ihren persönlichen finanziellen Mitteln und die der Eltern oder der eventuell vorhandenen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.

                  Werden Sie an einer Hochschule, Fachschule oder Akademie studieren, erhalten Sie generell BAföG zur Hälfte als ein zinsloses Staatsdarlehen und zur Hälfte als Zuschuss. In voller Höhe wird der Zuschuss gewährt, wenn eine Schwangerschaft, die Erziehung und Pflege eines Kindes oder eine Behinderung vorliegt. Zudem werden Auslandsstudiengebühren für ein Jahr bis zu der gesetzlichen Höhe erbracht.

                  Kurzmeldungen:

                  17.01.2012

                  Reichlich Überschuss in der Sozialversicherung

                  08.09.2011

                  Mehr Männer in Elternzeit

                  30.08.2011

                  DGB will Rentenüberschuss für Bekämpfung von Altersarmut nutzen

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