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                  Das Arbeitslosengeld ALG I

                  Von Thomas Nissen

                  Die Leistungen an Arbeitnehmer in Form von ALG I werden u.a. im Gesetz der Arbeitsförderung (Sozialgesetzbuch SGB III) geregelt. Nach dem SGB wurde das bisherige Arbeitslosengeld umbenannt in ALG I.

                  ALG I wird nur demjenigen gezahlt, der zuvor bei einem Arbeitgeber eine versicherungspflichtige Beschäftigung hatte, denn ALG I ist eine Versicherungsleistung. ALG II dagegen wird aus Steuergeldern finanziert.

                  Definition: Arbeitslos ist, wer

                  - bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet ist
                  - beschäftigungslos ist
                  - weniger als 15 Std. wöchentl. (auch selbständig) beschäftigt ist
                  - nicht älter als 65 Jahre oder Bezieher einer Altersrente ist
                  - nicht Schüler/in, Student/in oder Teilnehmer/in einer beruflichen Bildungsmaßnahme ist
                  - nicht arbeitsunfähig oder krank ist

                  Die Voraussetzung ist, dass Sie arbeitslos sein müssen und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Die Arbeitslosigkeit haben Sie persönlich beim Arbeitsamt gemeldet und Sie sind noch keine 65 Jahre alt.

                  Das Sozialgesetzbuch (Drittes Buch SGB III) unterscheidet zwischen Arbeitssuchendmeldung und Arbeitslosmeldung.

                  1. Arbeitssuchendmeldung

                  Hier werden Sie von der Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeit unterstützt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich als arbeitssuchend zu melden. Erhalten Sie kurzfristig Kenntnis über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so muss die Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme erfolgen.

                  Auch eine telefonische Meldung ist möglich, um keine Frist verstreichen zu lassen. Tel. 01801/555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min). Voraussetzung ist hier jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitssuchendmeldung nachholen. Sie erhalten einen Termin und ersparen sich dadurch unnötige Wege- und Wartezeiten.

                  Werden die vorgenannten Meldefristen nicht eingehalten, kann dies eine Sperrzeit von einer Woche zur Folge haben.

                  2. Arbeitslosmeldung

                  Hier werden lediglich Ihre finanziellen Ansprüche gesichert. Grundvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die Arbeitslosmeldung, die frühestens 3 Monate vor und spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erfolgen muss. Die Formulare hierfür erhalten Sie nur bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit, nicht im Internet.

                  Antragstellung

                  Die Antragstellung sollte möglichst persönlich erfolgen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Sie benötigen neben dem Grundantrag noch folgende Unterlagen:

                  • Personalausweis
                  • Arbeitspapiere (Lohnsteuer-Kontoauszug)
                  • Arbeitsbescheinigungen
                  • Kündigungsschreiben
                  • Bescheinigung über Bezug von Krankengeld

                  Dauer des Anspruchs und Nebenverdienste

                  Die Dauer des Anspruchs ist abhängig vom Lebensalter und wie lange der Antragsteller in den letzten 5 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt war.

                  Während des Bezugs von Arbeitslosengeld ist ein Nebenverdienst möglich. Allerdings darf die wöchentliche Arbeitszeit den zeitlichen Umfang von 15 Stunden nicht übersteigen. Eine Nebenbeschäftigung muss allerdings, wie beim Arbeitgeber auch, unverzüglich und unaufgefordert der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt werden.

                  Auszahlung des Arbeitslosengeldes

                  1. Sie haben ein normales Girokonto:

                  Wenn Sie Kontoinhaber eines Kontos bei einem deutschen Geldinstitut sind, wird das Arbeitslosengeld regelmäßig monatlich und kostenfrei darauf überwiesen.

                  Auch die Ansprüche auf Arbeitslosengeld können übertragen bzw. verpfändet werden. Allerdings besteht für die Gutschrift eine Schutzfrist von 7 Tagen. Das heißt, innerhalb dieses Zeitraumes muss das Geldinstitut die Leistung an Sie auszahlen. Steht nach diesen 7 Tagen noch Guthaben auf dem Konto, darf dieses gepfändet werden.

                  2. Sie haben kein Girokonto bei einer deutschen Bank:

                  Das Arbeitslosengeld wird durch eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ übermittelt. Mit dieser Zahlungsanweisung können Sie das Arbeitslosengeld innerhalb eines Monats bei Ihrer Bank zur Gutschrift einreichen oder an der Auszahlungsstelle der Post oder Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Jedoch kostet dies 2,10 € Bearbeitungs-Gebühr. Zusätzlich fallen je nach Höhe des Betrages noch weitere Gebühren von mind. 3,50 € bis 7,50 € an.

                  Kurzmeldungen:

                  17.01.2012

                  Reichlich Überschuss in der Sozialversicherung

                  08.09.2011

                  Mehr Männer in Elternzeit

                  30.08.2011

                  DGB will Rentenüberschuss für Bekämpfung von Altersarmut nutzen

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