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Sozialversicherung: Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen
Höhe der Sozialversicherungsbeiträge
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden prozentual vom Bruttolohn erhoben.
| Gesetzliche Versicherungen |
Beitragssatz in % |
Arbeitnehmer zahlt davon |
Arbeitgeber zahlt davon |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 19,6 % (2012,zuvor 19,9 %) | 9,8 % | 9,8 % |
| Arbeitslosenversicherung | 3 % | 1,5 % | 1,5 % |
| Krankenversicherung | 15,5 % | 8,2 % | 7,3 % |
| Pflegeversicherung | 1,95 % + 0,25 % für Kinderlose ab 23 Jahre | 0,975 % ggf. + 0,25 % |
0,975 % |
| Gesamt | 20,475 % (ggf. 20,725 %) | 19,575 % |
Der reduzierte Beitrag für die Rentenversicherung in 2012 gegenüber 2011 bringt Arbeitnehmern eine Ersparnis von 1,50 Euro im Monat pro 1.000 Euro Bruttoverdienst (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Bei einem Bruttolohn von 3.500 Euro monatlich wären dies beispielsweise 5,25 Euro im Monat bzw. 63 Euro im Jahr weniger als in 2011.
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für die Sozialversicherungen
Die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung erfolgt maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Übersteigt der Bruttolohn diese Grenze, erfolgt die Beitragsberechnung nur bis zur Höhe des Betrags der aktuell gültigen Beitragsbemessungsgrenze:
| BBG | Jahr | West | Ost |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung | 2012 | 5.600 Euro monatlich 67.200 Euro jährlich |
4.800 Euro monatlich 57.600 Euro jährlich |
| 2011 | 5.500 Euro monatlich 66.000 Euro jährlich |
wie in 2012 | |
| bundeseinheitlich | |||
| Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | 2012 | 3.825 Euro monatlich 45.900 Euro jährlich |
|
| 2011 | 3.712,50 Euro monatlich 44.550 Euro jährlich |
||
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen führt für Einkommen ab dieser Grenze zu höheren Sozialabgaben. Die Erhöhung des Arbeitnehmerbeitrags beläuft sich für Einkommen ab der BBG im Westen auf insgesamt 13,36 Euro im Monat bzw. 160,32 Euro im Jahr (Einkommen ab 5.600 Euro monatlich und Mitglied in der Gesetzlichen Krankenkasse). Für Arbeitnehmer im Osten sind für Lohn und Gehalt über der BBG in 2012 insgesamt 3,11 Euro monatlich bzw. 37,32 Euro jährlich mehr zu zahlen.
Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung
| Versicherungspflichtgrenze | Jahr | bundeseinheitlich |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 2012 | 4.237,50 Euro monatlich 50.850 Euro jährlich |
| 2011 | 4.125 Euro monatlich 49.500 Euro jährlich |
Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für abhängig Beschäftigte bis zu einem jährlichen Einkommen in Höhe der Versicherungspflichtgrenze. Übersteigt das Jahresarbeitseinkommen brutto diese Grenze ist ab dem Folgejahr eine vollständige Absicherung über die Private Krankenversicherung möglich.
Alle anderen Arbeitnehmer können private Zusatzversicherungen abschließen: Krankenzusatzversicherung
Freiberufler und Selbstständige sind in der Regel nicht versicherungspflichtig und können sich privat versichern. (Ausnahme z.B. Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind.)
Weitere Sozialversicherungsrenzen
| Geringer Verdienende 2011 / 2012 (unverändert) | monatlich |
|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber | 400,00 € |
| Geringverdienergrenze* für Auszubildende | 325,00 € |
| Einkommensgrenze für Familienversicherungsanspruch | 375,00 € |
*Gilt nur für Azubis und als Monatsgrenze. Der Arbeitgeber trägt dann alle Sozialversicherungsabgaben.