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                  Die Reiserücktrittsversicherung

                  Von Hans Frießem

                  Welcher Urlauber möchte schon auf den Kosten einer Reise sitzen bleiben, die er ohne eigenes Verschulden nicht genießen kann? Deshalb empfiehlt es sich grundsätzlich bei Buchung einer Reise, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

                  Schnell kann es dazu kommen, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Sei es bedingt durch eine Krankheit, wegen einem gravierenden finanziellen Engpass, der zum Beispiel durch plötzliche und unverschuldete Arbeitslosigkeit eintreten kann oder zahlreiche weitere Widrigkeiten, die den Antritt der Reise zunichte machen.

                  Die Stornogebühren bei Absage der Reise sind erheblich und können je nach Zeitraum zwischen Buchung und Tag des Reiseantritts bis zu 20 Prozent des Reisepreises betragen.

                  Nicht jeder Fall ist bei einer Reiserücktrittsversicherung abgesichert. Ein Basispaket, welches oft zur Buchung von Pauschalreisen angeboten wird, zahlt meist nur bei Rücktrittsgründen, die definitiv belegt werden können. Dazu zählt eine schwere Erkrankung, Unfall oder Tod der Person.

                  Grundlos von einer gebuchten Reise zurückzutreten oder sich wegen Terminverlegungen gegen die Reise zu entscheiden, wird von keiner Reiserücktrittsversicherung als Rücktrittsgrund anerkannt.

                  Die Bedingungen für die Kostenübernahme der Stornierung sind bei den Versicherungsgesellschaften an unterschiedliche Kriterien gebunden. Ist eine Krankheit als Grund für den Rücktritt angegeben, die schon vor Buchung der Reise bestand, wird die Reiserücktrittsversicherung nicht greifen. Nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches bescheinigt, dass die angegebene Krankheit bei Reisebuchung nicht aktuell und nicht vorhersehbar war, muss die Versicherung die Gebühren tragen.

                  Bei Unfall oder Tod des Versicherten oder auch naher Verwandter und bei Personen, die mitversichert und von diesen Gründen betroffen sind, tritt die Reiserücktrittsversicherung, immer abhängig von den Versicherungsbedingungen, ein. Andere Gründe, bei denen die Erstattung möglich ist, wären gerichtliche Vorladungen, eine Einberufung zum Militärdienst, die nicht absehbar war oder auch eine Schwangerschaft, die erst nach der Reisebuchung vorlag.

                  Sind Sie als Versicherungsnehmer in der Situation, dass die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen werden muss, dann ist es sehr wichtig, den Grund der Stornierung der Versicherung in kürzester Zeit mitzuteilen. Generell sollten Reisende die verschiedenen Versicherungsanbieter und die Kriterien und Voraussetzungen der angebotenen Pakete und günstigsten Tarife vergleichen.

                  Praxis-Tipp

                  Sollte das Basisangebot für eine Reiserücktrittsversicherung nicht Ihren Ansprüchen genügen, dann ist es sinnvoll eine Versicherungsgesellschaft zu wählen, die individuell auf Sie als Reisenden zugeschnitten ist.

                  Natürlich muss beispielsweise für Familien mit kleinen Kindern, bei denen plötzliche Erkrankungen schnell eintreten können, ein besonders guter Versicherungsschutz gewählt werden. Auch Urlauber, die teure Pauschalreisen buchen möchten, sei eine gut gewählte Reiserücktrittsversicherung an Herz gelegt, um den idealen Schutz bei Inanspruchnahme zu gewährleisten.

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