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Mit einer Reisegepäckversicherung machen Sie sorglos Urlaub
Von Hans Frießem
Die Reisegepäckversicherung entschädigt Sie für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Reiseutensilien durch Raub, Brand, Unwetter, mutwillige Beschädigung, Explosion oder Überschwemmung.
Versichert sind alle Dinge Ihres persönlichen Bedarfs, zum Beispiel Kleidung, Kosmetik, Brille, Reiseandenken, Geschenke, Koffer und vieles mehr. Die Reisegepäckversicherung bekommen Sie separat für jede einzelne Reise oder auch günstig als Jahresvertrag.
Versicherer zahlt für geraubtes, beschädigtes und zerstörtes Reisegepäck
Versicherungsschutz für Ihr Gepäck besteht bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme. Je nach Anbieter geschützt ist auch das Gepäck mitreisender Familienmitglieder und des Lebenspartners, soweit diese Personen in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen als Versicherungsnehmer leben.
Im Schadenfall ersetzt der Versicherer das zerstörte oder abhanden gekommene Reisegepäck zum Zeitwert. Bei reparaturfähigen Sachen bezahlt er die notwendige Instandsetzung, gegebenenfalls entschädigt er für eine bleibende Wertminderung.
Datenträger, Tonträger und Filme ersetzt der Reisegepäckversicherer zum Materialwert, bei Verlust von Ausweispapieren zahlt er die amtlichen Gebühren für die Neubeschaffung. In der Reisegepäckversicherung üblich ist eine Selbstbeteiligung des Kunden von 50 Euro im Schadenfall.
Ob größere Sportgeräte wie Fahrräder oder Surfbretter mitversichert sind, ist in den Tarifen der einzelnen Anbieter geregelt. Prüfen Sie vor Abschluss der Reisegepäckversicherung die genauen Bedingungen, wenn Sie solche Sportgeräte mit auf die Reise nehmen wollen.
Achten Sie auf kundenfreundliche Tarifbedingungen
Falls Ihr Reisegepäck nicht am Zielort ankommt, erstattet der Reisegepäckversicherer erforderliche Ersatzkäufe bis zu einer Höhe von meist 10 Prozent der Versicherungssumme. Auch Wertsachen wie Schmuck, Uhren, Fotoapparaten und Filmkameras ersetzt er nur bis zu einer bestimmten Grenze, je nach Tarif ist der Ersatz für Wertsachen auf 50 Prozent der Versicherungssumme beschränkt.
Grundsätzlich nicht durch die Reisegepäckpolice geschützt sind Bargeld, Kreditkarten, Dokumente, Fahrkarten, tragbare Computer, Kontaktlinsen und Mobiltelefone.
Praxis-Tipp
Wenn Ihr Reisegepäck beim Transport beschädigt wird oder verloren geht, lassen Sie sich dies vor Ort von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen, damit Sie Ihren Schaden gegenüber dem Versicherer zweifelsfrei nachweisen können. Bei Gepäckschäden am Urlaubsort bitten Sie die Reiseleitung um eine Bestätigung, Gepäckdiebstahl müssen Sie der örtlichen Polizei melden und sich eine Kopie der Diebstahlanzeige aushändigen lassen.
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