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                  Wie versichere ich meinen unehelichen Lebenspartner im Rechtsschutz?

                  Von Hans Frießem

                  Sie können Ihren Lebenspartner. bzw. Ihre Lebenspartnerin in Ihrer Rechtsschutzversicherung mitversichern. Es genügt eine einfache Meldung an den Versicherer. Waren Sie bisher im Singletarif versichert, so wird der Vertrag auf den Normaltarif umgestellt.

                  Voraussetzung für eine Mitversicherung ist die häusliche Gemeinschaft, die auf Anfrage vom Melderegister bestätigt werden kann. Bei einem Neuabschluss, tragen Sie vermerken Sie das im Antrag. Obwohl es im Versicherungsschein nicht ausdrücklich bestätigt wird, besteht Deckungsschutz für alle mitversicherten Personen.

                  Hat Ihr Lebenspartner, bzw. Ihre Lebenspartnerin Kinder, dann gilt der Versicherungsschutz auch für alle minderjährigen oder volljährigen, unverheirateten Kinder des Lebenspartners, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben, längstens jedoch bis sie erstmals eine berufliche Tätigkeit ausüben, die auf Dauer angelegt ist und für die ein leistungsgerechtes Arbeitsentgelt bezahlt wird.

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