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                  Wie lange sind Kinder in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?

                  Von Hans Frießem

                  Im Privat-Rechtsschutz sind Kinder automatisch mitversichert. Versicherungsschutz besteht für die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, längstens jedoch, bis sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben, für die ein leistungsgerechtes Arbeitsentgelt bezahlt wird.

                  Im Verkehrsrechtsschutz sollten volljährige Kinder eine separate Verkehrsrechtsschutzversicherung abschliessen, wenn sie ein eigenes Fahrzeug besitzen. Sie sind dann nicht mehr im Vertrag der Eltern mitversichert! Im Gegensatz zum Privatrechtsschutz, hier besteht auch weiterhin Deckungsschutz bis zu den vorher genannten Grenzen.

                  Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers auch Kinder, die für ehelich erklärt wurden, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Darüber hinaus auch die Kinder des Ehegatten des Versicherungsnehmers oder die Kinder des Lebenspartners des Versicherungsnehmers, sofern er mit dem Versicherungsnehmer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.

                  Sobald diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, endet auch die Mitversicherung. Dann ist eine eigene Rechtsschutzversicherung erforderlich.

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