- Rechtsschutzversicherung
- Tarifvergleich & Rechner
- Rechtsschutz Kündigung
- Versicherer hat gekündigt
- Übersicht der Leistungen
- Wartezeit im Rechtsschutz
- Übersicht der Bausteine
- Grundlageninformation
- Service der Redaktion
- Kostenlose Formulare
- Versicherungsbedingungen
- Fragen & Antworten (FAQ)
- Rechtsschutz-Arten
- Arbeitsrechtsschutz
- Fahrerrechtsschutz
- Mieterrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Vermieterrechtsschutz

Vermieterrechtsschutz - sinnvoller Rechtsschutz für Vermieter
Von Ralph Gönner
Jedes Jahr landen Tausende Mietstreitigkeiten vor Gericht. Ob aufgrund einer verspäteten Mietzahlung, dem Anspruch auf Eigenbedarf oder ausstehender Schönheitsreparaturen - Anlässe gibt es sicherlich genug. Um Gerichtskosten & Co. nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, bietet sich der Abschluss einer Vermieter Rechtsschutzversicherung an.
Welche Leistungen der Vermieterrechtsschutz erbringt
In erster Linie deckt der Vermieterrechtsschutz sämtliche Streitigkeiten, die Sie mit Ihrem Vermieter haben. Hierunter fallen etwa Konflikte im Zusammenhang mit einer Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung oder Renovierung. Diese tritt auch dann für Sie ein, wenn Sie anlässlich der Mietrückstände mit einer Räumungsklage drohen müssen, oder wenn Sie eine Kündigung aufgrund Eigenbedarf anstreben.
Auch von Ihrem Nachbar müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen und können etwa wegen Lärmbelästigung gegen diesen gerichtlich vorgehen. Ziehen ferner Grundbuchfragen wie z.B. die Löschung einer Hypothek etwaige Konflikte nach sich, kann die Vermieterrechtsschutzversicherung ebenfalls beansprucht werden.
Darüber hinaus beinhaltet der Rechtsschutz für Vermieter im Regelfall auch die Steuerkomponente. Dadurch genießen Sie etwa auch dann Kostenschutz, wenn die Gemeinde laufende Grundbesitzabgaben (Straßenreinigung, Abwasser, Grundsteuer, Müllabfuhr usw.) falsch festsetzt und eine Korrektur verweigert. Unter den Versicherungsschutz fallen neben der vermieteten Immobilie auch etwaige Garagen oder Kleingartenanlagen.
Welche Kosten übernommen werden
Da die Kosten je nach Streitwert sehr hoch ausfallen können, sollten Sie bei Vertragabschluss auf eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 Euro achten. Der Versicherungsschutz sollte selbstverständlich auch im Ausland gelten. Unter den versicherten Kosten fallen insbesondere Gerichtskosten sowie gesetzliche Anwaltsgebühren.
Ferner werden auch Schiedsgerichtskosten bis zur Höhe der Kosten des zuständigen staatlichen Gerichts in der ersten Instanz übernommen und Zeugenauslagen sowie notwendige Vorschüsse bezahlt. Ordnet das Gericht darüber hinaus auch einen Sachverständigen an, so fallen auch die hierfür anfallenden Gebühren unter den Versicherungsschutz. Selbstverständlich werden im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung auch die Kosten übernommen, die der Gegenseite entstehen. Nahezu alle Versicherer stellen zudem für den Fall der Fälle auch eine entsprechende Strafkaution bereit.
Wo sich die Spreu vom Weizen trennt
Die bis hierin aufgezählten Leistungen und Kosten, werden von nahezu jedem Rechtsschutzversicherer angeboten bzw. übernommen. Darüber hinaus bieten einige auch einen größeren Deckungsumfang an. Sinnvoll ist sicherlich die Übernahme etwaiger Kosten für Mediationsverfahren. Innerhalb eines solchen versuchen sich die Parteien außergerichtlich zu einigen, wobei ein sogenannter Mediator als Vermittler fungiert. Hierdurch lassen sich sehr oft langwierige Gerichtsverfahren vermeiden und auch die Mietparteien können sich in der Regel im Anschluss an ein solches Verfahren noch in die Augen schauen.
Bestimmte Rechtsschutzversicherer bieten auch ein Forderungsmanagement an. Sollte Ihr Mieter nicht bezahlen, so können Sie über Ihren Rechtsschutzversicherer ein Inkassounternehmen beauftragen. So können Sie sich vor Mietnomaden schützen. Auch eine Bonitätsprüfung wird ab und an angeboten. Hierbei können Sie vor Abschluss des Mietvertrages die Zahlungsfähigkeit des potentiellen Mieters überprüfen lassen. Legen Sie in ihrem Vermieterrechtsschutz zudem Wert auf die Mitversicherung einer telefonischen Rechtsberatung. Hierdurch wird Ihnen schnell und unkompliziert geholfen, wenn Sie Fragen rund um das Mietverhältnis haben.