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                  Der Verkehrsrechtsschutz

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Der Verkehrsrechtsschutz wurde speziell für Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr entwickelt. Er bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für die spezifischen Risiken in Verkehrssituationen, denen Sie als Fahrer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs, als Passagier in öffentlichen Verkehrsmitteln, als Radfahrer oder als Fußgänger ausgesetzt sind.

                  Eine Besonderheit des Verkehrsrechtsschutzes ist, dass alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen, amtlich registrierten oder mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuge versichert sind.

                  Das gilt für die gesamte Vertragslaufzeit, selbst dann, wenn weitere Kraftfahrzeuge hinzukommen und es ist dabei völlig unerheblich, ob der Versicherungsnehmer Halter oder Eigentümer dieser Fahrzeuge ist. Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz, wenn er vorübergehend ein (Selbstfahrer-Vermiet-)Fahrzeug mietet.

                  Den heutigen Bedingungen nach erstreckt sich der Versicherungsschutz aber ausschließlich auf Kraftfahrzeuge zu Land und Anhänger. Er gilt für alle mitversicherten Personen.

                  Diese Leistungen sind im Verkehrsrechtsschutz enthalten:

                  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz;
                  • Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht;
                  • Schadenersatz-Rechtsschutz;
                  • Steuer-Rechtsschutz;
                  • Straf-Rechtsschutz und
                  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsrechtsangelegenheiten.

                  Praxis-Tipp

                  Die Verbraucherzentralen raten allen Verkehrsteilnehmern zum Abschluss eines Verkehrsrechtsschutz-Police, obwohl sie sich sonst mit der Empfehlung von Versicherungsprodukten in diesem Bereich sehr zurückhalten.

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