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Leistungen der Rechtsschutzversicherung
Von Hans Frießem
Ihr Rechtsschutzversicherer übernimmt Gerichts-, Anwalts-, Gutachter- und Zeugenkosten, die auf Sie zukommen können, je nach Ausgang eines Rechtsstreits. Ihr Rechtsschutz schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Risiken unabhängig davon, ob Sie Beklagter sind oder selbst Rechtsstreit klagen.
Bereits im Vorfeld einer rechtlichen Auseinandersetzung, können Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Die Kosten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung, ohne dass Sie in Vorleistung treten müssen. Ihr Anwalt rechnet direkt mit dem Versicherer ab.
Ihr Rechtsschutzversicherer übernimmt auch die Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren. In vielen Bundesländern ist das Schlichtungsverfahren bei Nachbarschaftskonflikten oder bei geringem Streitwert vorgeschrieben.
Um seinen Kunden vor Strafvollzug zu schützen, übernimmt der Versicherer sogar Strafkautionen, im Normalfall bis zu 100.000 Euro. Wenn Sie selbst klagen wollen, prüft Ihr Rechtsschutzversicherer die Erfolgsaussichten des geplanten Rechtsstreits, bevor er die Kostenübernahme zusagt. Sollte sich herausstellen, dass es sich um ein aussichtsloses Verfahren handelt, dann zahlt der Versicherer nicht.
Praxis-Tipp
Sie können sich grundsätzlich vom Anwalt Ihres Vertrauens beraten und vertreten lassen. Auf Wunsch vermittelt der Rechtsschutzversicherer aber auch den Kontakt zu einem Fachanwalt in Ihrer Nähe. Fast alle Gesellschaften bieten Ihren Kunden eine eigene Anwalt-Hotline für die schnelle Erstberatung.
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