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Rechtsschutzversicherung kündigen
Von Thomas Nissen
- Service: Hier erhalten Sie ein Kündigungsformular kostenlos zum Ausfüllen und Ausdrucken:
Kündigungsvorlage Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen möchten, gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Ordentliche Kündigung einer Rechtsschutzversicherung
Den Rechtsschutzversicherungsvertrag können Sie grundsätzlich zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit fristgerecht kündigen. Man spricht von einer »Ordentlichen Kündigung«. Die Kündigung bedarf laut den Versicherungsbedingungen der Schriftform. Sie kann per Post als (Einwurf-)Einschreiben oder per Telefax versandt werden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie Ihre Kündigung auch per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres. Beachten Sie, dass ein Versicherungsjahr nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. In ihrem Versicherungsschein ist Beginn vermerkt. In manchen Fällen sind auch kürzere Fristen möglich. Aus diesem Grund sollten Sie in den Versicherungsbedingungen nachsehen, welche Kündigungsfristen für Ihren Vertrag gelten.
Fallbeispiele:
- 1-Jahresvertrag: Wenn Ihr Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr vorsieht, dann können Sie ihn bereits zum Ende des ersten Versicherungsjahres kündigen. Andernfalls verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.
- 3-Jahresvertrag: Sieht Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren vor, dann ist er erstmalig zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündbar. Erfolgt keine Kündigung, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
- 5-Jahresvertrag: Sollten Sie noch im Besitz eines 5-Jahresvertrages sein, so können Sie Ihren Rechtsschutzvertrag aufgrund des neuen, seit Januar 2008 geltenden Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bereits nach 3 Jahren erstmals kündigen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
2. Ausserordentliche Kündigung nach Prämienerhöhung
Sie können Ihren Vertrag durch eine »Ausserordentliche Kündigung« beenden, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht. Setzt Sie Ihr Rechtsschutzversicherer von einer geplanten Beitragserhöhung in Kenntnis, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes erhöht, haben Sie die Möglichkeit den Vertrag schriftlich innerhalb eines Monats nach dem Eingang der Mitteilung gemäss § 40 VVG ausserordentlich zu kündigen. Die Monatsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie die Mitteilung erhalten haben.
Hinweis: Bewahren Sie den Briefumschlag auf und notieren Sie sich gegebenenfalls das Datum, denn für den Beginn der Frist ist nicht das Erstellungsdatum des Versicherers maßgebend, sondern der Eingang bei Ihnen.
3. Ausserordentliche Kündigung nach Schadensfall
Nach einem Schadenfall haben sowohl Sie als auch die Versicherungsgesellschaft ein ausserordentliches Kündigungsrecht nach § 92 VVG. Es ist dabei unerheblich, ob der Schaden reguliert wurde oder nicht, sofern er vertraglich gedeckt ist. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zahlung, bzw. Ablehnung des Schadens schriftlich erfolgen. Im Falle einer Kündigung des Versicherers, haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung der anteiligen Prämie bis zum Schluss des Versicherungsjahres.
Praxis-Tipp
Wenn Sie vorhaben, aufgrund eines Schadensfalles Ihre Rechtsschutzversicherung zu kündigen, dann sollten Sie innerhalb der Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen und nicht eine Kündigung mit sofortiger Wirkung erwägen. So haben Sie Zeit, bei einem anderen Rechtsschutzversicherer den gewünschten Versicherungsschutz zu beantragen.
4. Ausserordentliche Kündigung aufgrund veränderter Gefahrenumstände
Ändern sich die Gefahrenumstände während der Vertragslaufzeit, kann der Versicherer einen höheren, dem neuen Risiko angemessenen Beitrag verlangen. Sofern die Beitragserhöhung mehr als zehn Prozent beträgt, steht Ihnen ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, dann muss die Kündigung innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung schriftlich erfolgen. Der Versicherer muss Sie auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
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