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Darf der Rechtsschutz nach Versicherungsfällen kündigen?
Von Hans Frießem
Ein Fall aus der Praxis: Herr C. ist jahrelang im Rechtsschutz, zahlt die Beiträge immer pünktlich und fühlt sich für den Ernstfall gut gewappnet. Als er die Rechtsschutzversicherung nach mehreren schadenfreien Jahren wegen Rechtsstreitigkeiten nach Verkehrsunfällen innerhalb eines Jahres zweimal in Anspruch nehmen muss, erstattet der Versicherer zwar seine Prozesskosten, kündigt anschließend aber den Vertrag.
Herr C. versucht, Rechtsschutz bei einem anderen Anbieter zu bekommen. Der lehnt jedoch ab, weil er beim alten Versicherer bereits zwei Rechtsschutzfälle hatte.
Darf der Rechtsschutz nach Versicherungsfällen kündigen? Leider ja. Selbst ohne Versicherungsfall darf der Rechtsschutzversicherer genauso wie auch der Versicherungskunde den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Will der Rechtsschutzversicherer den Vertrag zum Ende eines Kalenderjahres beenden, muss die Kündigung also bis zum 30. September in Ihrem Briefkasten sein.
Ausnahme: Policen, die für drei Jahre abgeschlossen werden, können erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden. Nach dem zweiten oder jedem weiteren Rechtsschutzfall kann der Versicherer sogar während des laufenden Jahres aus dem Vertrag aussteigen. Die Kündigung muss dem Versicherten dann binnen eines Monats nach der Deckungszusage für den letzten Rechtsschutzfall zugehen.
Auch der Datenaustausch zwischen den Versicherungsunternehmen ist erlaubt. Bei Abschluss der Versicherung bekommt der Kunde ein Merkblatt zur Datenverarbeitung. Danach darf der Versicherer bei Kündigungen Daten an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weitergeben. Weil es sich um Angaben handelt, die der Kunde bei Abschluss eines Neuvertrages ohnehin offenbaren muss, verstößt der Informationsaustausch zwischen den Versicherern nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Praxis-Tipp
Viele Experten raten, geringe Rechtsstreitigkeiten selbst zu bezahlen oder von einer Klage abzusehen, wenn man den wertvollen Rechtsschutz nicht riskieren will.
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