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Kann ich jeden Rechtsanwalt in einer Rechtsschutzversicherung nehmen?
Von Hans Frießem
Ja, Sie können zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die EU Staaten. Nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles haben sie freie Anwaltswahl.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass höchstens die Vergütung gemäss der Gebührentabelle nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) über Ihren Versicherer gedeckt ist.
Ein Honorar aufgrund einer freien Vereinbarung trägt die Rechtsschutzversicherung nur bis der Höhe, in der dem Rechtsanwalt eine Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften zugestanden hätte. Einen eventuell darüber hinaus gehenden Teil des Honorars wird von Ihrem Rechtsschutz-Anbieter nicht übernommen.
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