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Der Fahrerrechtsschutz
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Ein Fahrerrechtsschutz ist dann empfehlenswert, wenn Sie häufig mit fremden Fahrzeugen unterwegs sind und kein eigenes Auto haben. Sollte es zu einem Unfall kommen, dann droht der Ärger von verschiedenen Seiten, vor allem dann, wenn dieser schuldhaft verursacht wurde. Da kommen nicht nur Schadenersatzansprüche vom Unfallgegner auf Sie zu, sondern zusätzlich vom Fahrzeugbesitzer.
In solchen Fällen ist es sehr beruhigend zu wissen, dass der Fahrzeugrechtsschutz für den finanziellen Rückhalt sorgt, sollte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Übrigens, der Fahrer Rechtsschutz begleitet Sie auch, wenn Sie als Beifahrer, bzw. Fahrgast oder Radfahrer, sowie als Fußgänger im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind.
Der Versicherungsschutz ist umfassend und Sie brauchen sich nicht um die Kosten zu sorgen, die vor Gericht entstehen. Der Fahrer-Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten, sondern auch die Aufwendungen für Sachverständige, technische Gutachten und Zeugen sowie die anfallenden Kosten der Gegenseite und von Nebenklägern.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich über ganz Europa und die Mittelmeer-Anliegerstaaten sowie die Kanarischen Inseln und Madeira. Selbst die Reisekosten zu ausländischen Gerichten werden übernommen, wenn Ihr persönliches Erscheinen angegeordnet ist. Darüber hinaus werden Strafkautionen gestellt, um einstweilige Strafvollzugsmaßnahmen zu vermeiden.
Folgenden Leistungsarten sind im Fahrzeugrechtsschutz enthalten:
- Disziplinar-Rechtsschutz,
- Ordnungwidrigkeiten-Rechtsschutz,
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Sozialgerichts-Rechtsschutz,
- Steuer-Rechtsschutz,
- Strafrechtsschutz,
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.
Welchen Umfang an Leistungen das genau beinhaltet, haben wir für Sie in der Übersicht der Bausteine bereitgestellt.
Kommentare zu Fahrerrechtsschutzversicherung
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