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                  Übersicht der Bausteine der Rechtsschutzversicherung

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz: Hilft für den Fall, dass Sie sich gegen Vorwürfe wegen Benachteiligung von Beschäftigten verteidigen müssen.
                  • Arbeitsrechtsschutz: Ersetzt die Kosten, wenn Sie Rechte aus Ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis geltend machen wollen, zum Beispiel bei einer zweifelhaften Kündigung oder einer Versetzung, einem falschen Arbeitszeugnis oder wenn es um die Höhe einer Abfindung geht.
                  • Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen als Arbeitgeber: Hilft Ihnen, falls die festgelegte Abfindung in einem Aufhebungsvertrag Ihrem Arbeitnehmer als nicht ausreichend erscheint und er seinen Anwalt einschaltet.
                  • Beratungsrechtsschutz: Für familienrechtliche Streitigkeiten wie beispielsweise Scheidungsverfahren haftet der Rechtsschutz im Regelfall nicht - sonst müsste er bei noch gemeinsam versicherten Ex-Paaren die Prozesskosten beider Parteien übernehmen. Nur wenige Anbieter versichern auch familienrechtliche Streitfälle. Der Beratungsrechtsschutz zahlt in familien- und erbschaftsrechtlichen Fragen aber die Kosten der Beratung durch einen Fachanwalt.
                  • Daten-Rechtsschutz: Wenn es um Angelegenheiten des Datenschutzes im Bereich von Auskunfts-, Berechtigungs-, Löschungs- oder Widerspruchsverfahren gegen private Datenverarbeiter geht.
                  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz: Übernimmt Ihre Verfahrenskosten, wenn Ihnen als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen angeblicher Dienstverfehlung droht. Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Apotheker und Steuerberater werden bei Regelverstößen standesrechtlich belangt - auch hier springt der Disziplinar- und Standesrechtsschutz ein.
                  • Ehe-Rechtsschutz: Übernimmt im Falle einer Scheidung die Anwalts- und Gerichtskosten bis zu einem bestimmten Betrag.
                  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Übernimmt Ihre Kosten in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren, zum Beispiel wegen Geschwindigkeitsübertretung, Lärmbelästigung, Überfahren einer roten Ampel oder Missachtung der Gurtpflicht. Halte- und Parkverstöße sind nicht versichert. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt Ihre Prozesskosten, nicht aber das Bußgeld selbst.
                  • Opfer-Rechtsschutz: Hilft, wenn jemand bei Schlichtungsversuch zwischen Streitenden angegriffen und verletzt wurde.
                  • Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht: Hilft Ihnen, wenn private Verträge aus dem Alltag zu Streitigkeiten führen, zum Beispiel bei Handwerkerpfusch, wenn ein Verkäufer mangelhafte Ware nicht umtauschen will oder wenn Sie Reisepreisminderung wegen eines schlechten Hotels geltend machen.
                  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Hilft, Ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung durchzusetzen, wenn Sie von Anderen geschädigt werden - zum Beispiel durch einen Fahrradunfall, einen Hundebiss oder eine ärztlichen Kunstfehler.
                  • Sozialgerichtsrechtsschutz: Greift bei Gerichtsverfahren vor deutschen Sozialgerichten - zum Beispiel, wenn Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente durchsetzen wollen, wenn Ihr Arbeitslosengeld falsch berechnet wird oder wenn Sie als Schwerbehinderter einen angemessenen Invaliditätsgrad einklagen.
                  • Steuerrechtsschutz: Springt ein, wenn Sie Ihre Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrnehmen müssen, etwa bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über die Höhe Ihrer Einkommens-, Kraftfahrzeug- oder Erbschaftssteuer.
                  • Strafrechtsschutz: Schützt Sie in Strafverfahren. Gute Strafverteidigung kann viel Geld kosten. Zu Ihrer Entlastung brauchen Sie oft teure Sachverständigengutachten. Der Strafrechtsschutz besteht allerdings nur, wenn Sie die Tat nicht vorsätzlich begangen haben - also beispielsweise, wenn Sie der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt werden, nicht aber, wenn sie einen Raub begehen.
                  • Unterhalts-Rechtsschutz: Wenn beispielsweise das Sozialamt für die Unterbringung eines Elternteils in einer seniorengerechten Einrichtung Unterhaltszahlungen von den Kindern fordert.
                  • Verkehrsrechtsschutz: Hilft Ihnen bei rechtlichen Konflikten in Ihrer Eigenschaft als Verkehrsteilnehmer. Dabei ist es unerheblich, ob Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug, einem fremden Fahrzeug, als Fahrer oder Mitfahrer unterwegs sind oder ob Sie als Passagier in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder als Fußgänger am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
                  • Vertragsrechtsschutz für Kraftfahrzeuge: Hilft Ihnen, wenn es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kaufvertrags für ein Kraftfahrzeug geht.
                  • Verwaltungs-Rechtsschutz: Hilft Ihnen speziell bei der Vergabe von Studienplätzen.
                  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: Hilft Ihnen vor Verwaltungsbehörden oder -Gerichten, wenn es um verkehrsrechtliche Angelegenheiten geht, wie zum Beispiel bei einem Fahrverbot.
                  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: Vertritt Ihre Interessen als Eigentümer, Vermieter oder Mieter von Wohnungen und Grundstücken. In rund 2,5 Mio. Fällen jährlich geht es vor deutschen Gerichten um Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und ähnliche Streitigkeiten zwischen Mieter und Eigentümer.

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