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Arbeitsrechtsschutz (Berufsrechtsschutz]
Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater
Die Bedeutung des Arbeitsrechtsschutzes wird häufig immer noch unterschätzt. Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass jeder die Kosten selbst trägt, die ihm in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht entstehen. Während bei allen anderen Prozessen der Unterlegene die Gesamtkosten trägt, gilt diese Regelung vor deutschen Arbeitsgerichten nicht.
Den Arbeitsrechtsschutz, der heute vielfach auch unter dem Begriff Berufsrechtsschutz bekannt ist, erhält man nur im Paket zusammen mit dem Privat-Rechtsschutz. Trotzdem ist es für jeden abhängig Beschäftigten sinnvoll, ihn abzuschließen, denn das finanzielle Risiko trifft jeden Arbeitnehmer.
Sogar die Verbraucherzentralen, die sich sonst mit Empfehlungen von Versicherungsprodukten eher zurückhalten, raten zum Abschluss des Arbeitsrechtsschutzes.
Nur für Arbeitnehmer, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, gibt es eine Alternative. Bei Gewerkschaften und Berufsverbänden haben Mitglieder das Recht, sich bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen von einem Verbandsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Der Nachteil dabei ist, dass man als Betroffener sich seinen Rechtsbeistand nicht aussuchen kann.
Praxis-Tipp
Wer in einer Krisen-Branche beschäftigt ist und rein vorsorglich einen Arbeitsrechtsschutz abschliessen möchte, der sollte unbedingt einen Blick in die Versicherungsbedingungen des Rechtsschutz-Anbieters seines Vertrauens werfen, im Hinblick auf den Schadenzeitpunkt.
In den Klauseln sollte der Begriff Folgeereignistheorie genannt sein. Nur dann ist gewährleistet, dass im Schadenfall auch ein Anspruch auf Leistung besteht.
Kommentare zu Arbeitsrechtsschutzversicherung (Berufsrechtsschutzversicherung)
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