• Startseite      
  • Bank
    • Tagesgeld
    • Festgeld
    • Girokonto
  • Kredite
    • Versicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Riester Rente
        • Rürup Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Presse
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Rechtsschutzversicherung
                  • Tarifvergleich & Rechner
                  • Rechtsschutz Kündigung
                  • Versicherer hat gekündigt
                  • Übersicht der Leistungen
                  • Wartezeit im Rechtsschutz
                  • Übersicht der Bausteine
                  • Grundlageninformation
                  • Service der Redaktion
                  • Kostenlose Formulare
                  • Versicherungsbedingungen
                  • Fragen & Antworten (FAQ)
                  • Rechtsschutz-Arten
                  • Arbeitsrechtsschutz
                  • Fahrerrechtsschutz
                  • Mieterrechtsschutz
                  • Verkehrsrechtsschutz
                  • Vermieterrechtsschutz
                  • Finanz-Newsletter
                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Rechtsschutzversicherung » Arbeitsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz

                  Arbeitsrechtsschutz (Berufsrechtsschutz]

                  Von Oliver Beyersdorffer, Versicherungsberater

                  Die Bedeutung des Arbeitsrechtsschutzes wird häufig immer noch unterschätzt. Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass jeder die Kosten selbst trägt, die ihm in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht entstehen. Während bei allen anderen Prozessen der Unterlegene die Gesamtkosten trägt, gilt diese Regelung vor deutschen Arbeitsgerichten nicht.

                  Den Arbeitsrechtsschutz, der heute vielfach auch unter dem Begriff Berufsrechtsschutz bekannt ist, erhält man nur im Paket zusammen mit dem Privat-Rechtsschutz. Trotzdem ist es für jeden abhängig Beschäftigten sinnvoll, ihn abzuschließen, denn das finanzielle Risiko trifft jeden Arbeitnehmer.

                  Sogar die Verbraucherzentralen, die sich sonst mit Empfehlungen von Versicherungsprodukten eher zurückhalten, raten zum Abschluss des Arbeitsrechtsschutzes.

                  Nur für Arbeitnehmer, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, gibt es eine Alternative. Bei Gewerkschaften und Berufsverbänden haben Mitglieder das Recht, sich bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen von einem Verbandsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Der Nachteil dabei ist, dass man als Betroffener sich seinen Rechtsbeistand nicht aussuchen kann.

                  Praxis-Tipp

                  Wer in einer Krisen-Branche beschäftigt ist und rein vorsorglich einen Arbeitsrechtsschutz abschliessen möchte, der sollte unbedingt einen Blick in die Versicherungsbedingungen des Rechtsschutz-Anbieters seines Vertrauens werfen, im Hinblick auf den Schadenzeitpunkt.

                  In den Klauseln sollte der Begriff Folgeereignistheorie genannt sein. Nur dann ist gewährleistet, dass im Schadenfall auch ein Anspruch auf Leistung besteht.

                  Twittern

                  Kommentare zu Arbeitsrechtsschutzversicherung (Berufsrechtsschutzversicherung)

                  2010-12-01, 11:05

                  K.

                  Bei meinem Arbeitgeber habe ich Probleme mit der Definition "Bereitschaftszeit". Wie wird diese Zeit verrechnet ect.? Kann ich eine kostenlose Auskunft von einem Arbeitsrechtsschutz-Anwalt einholen oder wo kann ich sonst Hilfe erwarten?
                  Unser Personalrat kann -oder will- mir auch nicht helfen. Außerdem bin ich kein Gewerkschaftsmitglied...

                  2010-12-01, 14:09

                  Arbeitsgemeinschaft Finanzen

                  Auskünfte zu rechtlichen Fragen können und dürfen wir nicht erteilen. Einen kostenlosen Service finden Sie unter www.frag-einen-anwalt.de
                  Kommentar hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Krankentagegeld für Arbeitnehmer
                  Versicherungslexikon
                  Lexikon zur Geldanlage
                  SPD stellt neues Konzept für Krankenversicherung vor - Kurz notiert
                  Wechsel in die PKV Stichtag auf 2 Februar 2007 verschoben
                  Gliedertaxe - Versicherungslexikon
                  Deutsche Reallöhne seit dem Jahr 2000 deutlich gesunken - Kurz notiert

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Arbeitsrechtsschutzversicherung (Berufsrechtsschutzversicherung)