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                  Geschenktes Wohnrecht ist steuerpflichtig

                  Von Oliver Mest

                  Wer das Glück hat, dass ein Wohnrechtsinhaber kostenlos auf das ihm zugesicherte Wohnrecht verzichtet, muss diese Schenkung wie jede Schenkung versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (AZ: II B 32/10) entschieden.

                  In dem Fall war eine Frau von ihrem Lebensgefährten mit einem lebenslangen Wohnrecht in dessen Immobilie bedacht worden. Nach einigen Jahren aber zog die Frau in eine andere Stadt und verzichtete gegenüber dem Erben ohne Gegenleistung auf das Wohnrecht. Das Finanzamt sah darin eine Schenkung und verlangte vom Erben entsprechend Steuern.

                  Zu Recht, wie die Bundesrichter entschieden: Ein Wohnrecht stelle einen Vermögenswert dar, der in der Regel nicht kostenlos aufgegeben wird. Verzichtet der Wohnrechtsinhaber auf die Gegenleistung, wenn er das Wohnrecht aufgibt, ist dieser Verzicht steuerlich wie eine Schenkung zu behandeln, und der Begünstigte muss Schenkungssteuer zahlen.

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