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Leistungspflicht der Kasko-Versicherung bei Fahrt durch Kind ohne Führerschein
Von Harald Büring
Wer neugierige Kinder ohne Führerschein hat, die heimlich eine Spritztour mit dem Wagen unternehmen, verliert unter Umständen seinen Schutz in der Kaskoversicherung. Worauf Eltern bei der Aufbewahrung des Schlüssels achten sollten.
Wer als Halter eines KFZ eine Kaskoversicherung abschließt, ist normalerweise auch vor den Folgen einer unbefugten Entwendung seines Wagens geschützt, wenn der Fahrer damit verunglückt - und sein Fahrzeug dadurch stark beschädigt worden ist.

© adam smigielski / istockphoto.com
Anders sieht die Situation möglicherweise aus, wenn es sich um die Entwendung durch die eigenen minderjährigen Kinder handelt. Dies geschieht häufig dadurch, dass Sohn oder Tochter heimlich den Schlüssel ihrer schlafenden Eltern an sich nehmen und dann einfach hinters Steuer setzen und losfahren. Wenn es dabei zu einem Unfall kommt, steht der Versicherungsschutz in Ihrer Kaskoversicherung auf dem Spiel.
Bei grob fahrlässigem Handeln darf nämlich die Versicherung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens die Versicherungsleistung kürzen oder sogar versagen. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist nur dann berechtigt, wenn Sie durch die Art der Aufbewahrung Ihres Schlüssels Ihre Sorgfaltspflichten auf eine sehr leichtsinnige Weise vernachlässigt haben.
Wann der Autoschlüssel sicher zu verwahren ist
Dies setzt zunächst erst mal voraus, dass Sie den Schlüssel innerhalb Ihrer Wohnung sicher verwahren müssen. Hierzu reicht es nach der Rechtsprechung normalerweise nicht aus, dass Sie minderjährige Kinder in Ihrer Wohnung haben.
Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass das Kind das Fahrzeug zu einer Schwarzfahrt verwenden möchte. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht am 21.12.1994 entschieden (Az. 4 U 700/94).
Ein solcher Umstand liegt insbesondere dann vor, wenn Ihr Kind schon einmal eine heimliche Spritztour unternommen hat. Hier sollten Sie auf der Hut sein.
Anforderungen an die Aufbewahrung - und ihre Grenzen
Die Frage ist allerdings, wie sicher der Schlüssel bei heimlichen Fahrten ihres Sprösslings in der Vergangenheit aufbewahrt werden muss. Nach der Rechtsprechung reicht es dann nicht aus, wenn Eltern den Schlüssel nachts in die Tasche ihrer an der Garderobe befindlichen Jacke (vgl. OLG Karlsruhe-Urteil vom 12.11.1980 Az. 6 U 17/80) oder Schürze (vgl. OLG Hamm-Urteil vom 02.11.1983 Az. 20 U 48/83) legen. Denn auf ein solches Versteck kommt ein Kind mit entsprechenden Absichten leicht.
Auf der anderen Seite dürfen keine unzumutbaren Anforderungen an die Aufbewahrung gestellt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 15.11.2007 entschieden. Im zugrundeliegenden Sachverhalt nahm sich der Sohn heimlich den Autoschlüssel für eine nächtliche Fahrt, obwohl die Mutter ihn unter ihr Kopfkissen gelegt hatte (Az. 8 U 75/07). Der Mutter kann hier nicht zugemutet werden, dass sie den Schlüssel beim Schlafen in einer Kette um den Hals trägt oder sie sich zur Sicherheit im Schlafzimmer einschließt. Das gilt auch dann, wenn der Sohn bereits mehrfach unbefugt ihren Wagen benutzt hat.
Ratschläge der Versicherung
Allerdings müssen Eltern nach einer Schwarzfahrt durch Ihre Kinder auf konkrete Ratschläge ihrer Versicherung hören. Denkbar ist beispielsweise, dass die Versicherung dann die Aufbewahrung in einer verschlossenen Kassette empfiehlt. Natürlich müssen die Vorschläge zumutbar sein.
Praxis-Tipp
Am besten klären Sie Ihr Kind rechtzeitig genug drüber auf, dass Schwarzfahrten alles andere als ein Kavaliersdelikt sind – und dadurch leicht Menschen verletzt oder sogar getötet werden können. Und den Fahrzeugschlüssel sollten Sie zur Vorsicht auch bei einem „braven“ Kind nicht offen herumliegen lassen- damit es nicht auf dumme Gedanken kommt.
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