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                  Sie sind hier: Startseite » Recht » Steuerrecht » Firmenwagen-Stress auch bei Park- & -Ride-Nutzung

                  Stress mit dem Firmenwagen auch bei Park- & -Ride-Nutzung

                  Von Oliver Mest

                  Wer seinen Firmenwagen für die Fahrt zur Arbeit nutzt, muss sich neben der pauschalen Abrechnung für die Nutzung nach der 1-Prozent Methode auch die tägliche Fahrt zur Arbeit anrechnen lassen.

                  Die Rechnung dabei: Jeder Kilometer Entfernung zur Arbeit wird im Monat mit 0,03 Prozent des Listenpreises abgerechnet. Bei 50.000 Euro Listenpreis und 50 Kilometern Entfernung zum Job sind das immerhin 750 Euro im Jahr, die zusätzlich versteuert werden müssen.

                  Wie aber wird abgerechnet, wenn der Firmenwagen nur genutzt wird, um zur Bahnstation zu kommen, und der Großteil der Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird? Naturgemäß wollen die Finanzämter dennoch die volle Wegstrecke besteuern, haben die Rechnung aber ohne die Richter am Bundesfinanzhof (AZ: VI R 68/05) gemacht.

                  Denn die entschieden, dass nur die Teilstrecke zum Park-&-Ride-Parkplatz versteuert werden muss, wenn eine entsprechende Fahrkarte vorgelegt werden kann. Beträgt die Entfernung zur Bahn im Beispiel 5 Kilometer, werden pro Monat damit nicht mehr 750 Euro fällig, sondern nur 75 Euro.

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