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                  Privatnutzung eines Firmenwagens: Immer zu versteuern?

                  Von Oliver Mest

                  Grundsätzlich kennt das Finanzamt bei Firmenwagen nur eine Meinung: Ist eine private Nutzung erlaubt, wird das Fahrzeug erfahrungsgemäß auch privat genutzt. Und diese private Nutzung muss versteuert werden. Vor dem Finanzgericht Hessen (AZ: 3 K 1679/10) hat sich ein Steuerzahler jetzt aber gegen diese Praxis gewehrt.

                  Und dafür war nicht einmal ein Fahrtenbuch erforderlich, dessen penible Führung Finanzämter ansonsten verlangen. Es reicht, wenn eine plausible Begründung vorgelegt wird, warum der Firmenwagen auf gar keinen Fall privat genutzt wird.

                  In dem Fall hatte ein Ehepaar angegeben, dass der Firmenwagen nicht privat genutzt werde, weil alle privaten Fahrten mit dem Firmenwagen der Frau, einem Audi A4, durchgeführt werden, während der kleinere Citroёn des Mannes in der Garage bleibt.

                  Das überzeugte das Gericht: Es sei nachvollziehbar, dass der größere Wagen privat eingesetzt werde, während der kleinere nur für berufliche Fahrten zum Einsatz kommt.

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