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Verspätung, Annullierung und Umbuchung von Flügen -
so können Fluggäste ihre finanzielle Entschädigung durchsetzen
Von Cornelia Lohs
Trotz der Verordnung des Europäischen Parlaments handhaben Fluggesellschaften Beschwerden unterschiedlich. Einige setzen gern auf Verzögerungstaktik, bei manchen reicht schon ein Brief vom Anwalt und sie lenken ein. Andere lassen es auf eine Klage ankommen - ganz besonders, wenn es sich um hohe Summen handelt.

© Kushch Dmitry / fotolia.com
Sobald es zu starken Verspätungen, Flugausfällen oder unzumutbaren Umbuchungen kommt, müssen Vertreter der Fluggesellschaft (z.B. das Personal am Gate oder am Informationsschalter der jeweiligen Airline) die Passagiere über ihre Rechte informieren und ihnen ein entsprechendes Formular aushändigen.
Dabei sollten sich die Passagiere von der Airline auf jeden Fall die Verspätung schriftlich bestätigen lassen.
Verbraucherschützer raten: Nur wer seine Rechte konsequent einfordert, erhält Entschädigung!
Wie gehen betroffene Passagiere nun vor, um ihr Recht auf eine Ausgleichszahlung (Informationen über Höhe und Anspruchsvoraussetzungen) einzufordern? Schriftlich, am besten per Einschreiben (die Adresse wird im Impressum auf der Website der Airline genannt). Da die Beweislast aber Sache des Kunden ist, muss dieser die Verspätung, Annullierung oder Überbuchung des Flugzeuges erst einmal beweisen.
Deshalb ist es unerlässlich, dass sich der Kunde bereits am Flughafen die Verspätung, Annullierung oder Überbuchung von einem Mitarbeiter der Airline schriftlich bestätigen lässt. Zur Sicherheit sollte auch ein Foto der Anzeigetafel gemacht werden, auf der auf Verspätungen und Annullierungen hingewiesen wird. Auch die Benennung von Zeugen (z.B. Mitreisende) ist hilfreich.
Was, wenn die Beweislast nicht ausreicht?
Streitet die Fluggesellschaft die Verspätung oder Annullierung ab, können sich Passagiere an das Luftfahrtbundesamt (LBA) wenden. Allein 2010 gingen 4.788 Beschwerden beim LBA ein. Das LBA kann Verspätungen und Annullierungen der Flüge überprüfen und somit die Position der Passagiere stärken. Die Bearbeitung kann allerdings lange dauern, kostet aber nichts. Betroffene Passagiere können sich telefonisch beim Bürger-Service-Center beraten lassen (Tel. 0531-2355115) oder ein Online-Formular auf der Website des LBA (www.lba.de) ausfüllen.
BITTE BEACHTEN: Das LBA hat bezgl. der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche keinerlei Kompetenzen!
Die Airline lenkt trotz Beweislast nicht ein, was nun?
Lenkt die Fluggesellschaft dennoch nicht ein, können sich Betroffene kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Bevor die SÖP ein Schlichtungsverfahren aufnehmen bzw. die Beschwerde prüfen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Passagiere müssen sich bereits schriftlich mit der Beschwerde an die Airline gewandt haben.
- Kopien sämtlicher Buchungsunterlagen sind notwendig (Ticket, Abflughafen, Flugdatum, Flugnummer, Verkaufsstelle).
- Kopien des gesamten geführten Schriftverkehrs mit der Fluggesellschaft.
Die Kontaktaufnahme mit der SÖP erfolgt online, wo zunächst das Beschwerdeformular ausgefüllt werden muss (https://soep-online.de).
BITTE BEACHTEN: Die SÖP ersetzt keinen Rechtsanwalt!
Kann auch die Schlichtungsstelle nicht helfen, bleibt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt, was ohne vorhandene Rechtsschutzversicherung jedoch teuer werden kann und sich nur dann lohnt, wenn es sich um wirklich hohe Summen handelt.
Höhe und Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigung
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