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Koffer weg, was nun? Wer haftet, wenn das Gepäck bei der Flugreise verloren geht?
Von Cornelia Lohs
Nach Informationen des Luftfahrtdienstleisters SITA werden jährlich über 25 Millionen Gepäckstücke fehlgeleitet. Das klingt nach einer Menge, ist verglichen mit einer weltweiten Passagierzahl von 2,2 Milliarden jedoch nicht mal ein Prozent. In den meisten Fällen tauchen die fehlgeleiteten Koffer innerhalb von 24-48 Stunden wieder auf, nur sehr wenige sind auf Nimmerwiedersehen verloren.
Ist das Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren können die Betroffenen auf eine Reihe von Rechten pochen. Dazu müssen sie zunächst aber reklamieren. Und zwar richtig!
Reklamation bei Kofferverlust

© axeldrosta / fotolia.com
Steht der Koffer nicht auf dem Gepäckband, sollte sich der Betroffene unverzüglich zum „Lost and Found“ Schalter begeben, der sich auf allen Flughäfen der Welt in der Gepäckhalle, nicht weit von den Gepäckbändern entfernt, befindet.
Dort meldet er den Gepäckverlust und gibt eine Suchanzeige auf. Hierzu benötigt er den Gepäckschein, der beim Check-in auf die Rückseite der Bordkarte geklebt wurde. Auf dem Verlustformular muss das Aussehen des verloren gegangenen Gepäckstückes so genau wie möglich beschrieben werden.
Praxis-Tipp
Den Koffer vor Abflug fotografieren, so kann er leichter identifiziert werden. Denn wer kennt Marke (wenn es nicht gerade Samsonite oder Rimowa ist) und weitere Details schon auswendig? Auch die Maße vor Abreise notieren!
Der Passagier erhält eine Kopie der Verlustmeldung – diese sollte gut aufbewahrt werden! Sobald das Gepäckstück auftaucht, wird der Betroffene entweder telefonisch informiert oder bekommt das Gepäck ohne vorherigen Anruf direkt ins Hotel bzw. zu der angegebenen Adresse geliefert. In vielen Fällen geschieht das noch am selben Tag, bei später Anreise gleich am nächsten Morgen.
Nur sehr selten müssen die Betroffenen 48 Stunden oder länger auf ihr Gepäck warten. Wie lange es dauert, hängt natürlich auch davon ab, ob sich der Urlaubsort in einer Stadt mit Flughafen oder in einer entlegenen Gegend befindet. Die Nachlieferung ist in der Regel kostenlos.
Koffer weg und keine Wäsche zum Wechseln?
Steht der Koffer bei Ankunft nicht auf dem Gepäckband, dürfen sich Betroffene auf Kosten der Fluggesellschaft mit dem Nötigsten ausstatten. Was jedoch nicht heißt, sich auf einer Shopping-Tour in exklusiven Läden neu einzukleiden! Lediglich Wäsche zum Wechseln sowie die notwendigsten Toilettenartikel werden erstattet. Das Geld gibt es bei den wenigsten Airlines natürlich nicht im Voraus.
Deshalb: Kassenbelege sammeln und gut aufbewahren. Ohne diese ist eine Rückerstattung der Auslagen nicht möglich. Bei einigen Fluggesellschaften, z.B. Lufthansa und British Airways, erhalten Betroffene am Flughafen ein „Overnight Kit“ mit Toilettenartikeln. Taucht der Koffer wieder auf, ersetzen die meisten Airlines Toilettenartikel zu 100 Prozent, neu erworbene Kleider aber lediglich zu 50 Prozent.
Praxis-Tipp
Wäsche zum Wechseln für 1-2 Tage sowie die wichtigsten Toilettenartikel/Kosmetik ins Handgepäck. Bei Kofferverlust steht man so nicht ganz ohne da!
Der Koffer taucht nicht wieder auf: Worauf haben Betroffene Anspruch?
Taucht das Gepäck nach spätestens fünf Tagen nicht wieder auf, muss der Betroffene einen Fragebogen ausfüllen, auf dem er den Inhalt, der sich bei Abreise im Koffer befand, genauestens beschreibt (z.B. wann gekauft, welche Marke, Preis). In der Regel leisten die Fluggesellschaften innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Schadensmeldung Schadensersatz.
ABER: Ungeachtet des tatsächlichen Wertes des Kofferinhaltes wird pauschal vergütet. Nach dem Montrealer Abkommen beträgt der maximale Erstattungsbetrag für verlorenes Gepäck 1.200 Euro – auch wenn sich teure Designer-Klamotten oder elektronische Geräte im Koffer befanden.
Praxis-Tipp
Wertsachen immer ins Handgepäck! So erspart man sich jede Menge Ärger, denn bei Kofferverlust werden die teuren Sachen nicht ersetzt!
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