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                  Schutz bei Mietkautionen für Mieter durch BGH-Urteil

                  Von Matthias Nemack

                  Die Position von Mietern in Deutschland war in der Vergangenheit nicht immer die beste, wenn Verbraucher auf der Suche nach einer neuen Wohnung waren. Fast immer müssen Mieter eine so genannte Mietkaution hinterlegen, die mindestens eine Monatsmiete beträgt, mitunter aber auch bei drei Monatsmieten liegen kann.

                  Gerade für Verbraucher mit eher geringen monatlichen Einkünften sind diese zusätzlichen Kosten eine finanzielle Herausforderung, auch wenn sie ihre Zahlungen nach einem Auszug wiederbekommen, sofern keine vom Mieter verschuldeten Schäden oder Mängel beseitigt werden müssen. Denn genau für diesen Zweck werden Kautionen erhoben, um den Mieter abzusichern.

                  Wurden diese Kautionen früher mitunter noch in bar ausgehändigt oder auf das unrentable Girokonto des Vermieters eingezahlt, gehen inzwischen immer mehr Vermieter dazu über, die Gelder ihrer Mieter auf einem Mietkautionskonto gewinnbringend anzulegen. An sich ein guter Ansatz, weil die Rücklagen der Verbraucher auf diese Weise wenigstens geringe Erträge pro Jahr abwerfen.

                  Problematisch kann es aber auch bei einem Mietkautionskonto werden. Dann nämlich, wenn ein Vermieter einen Insolvenzantrag stellen muss. Wird das Kautionskonto auf den Namen des Vermieters geführt, gehen auch die auf dem Konto verwalteten Gelder in die Insolvenzmasse über. Für Mieter bedeutet dies im Klartext, dass sie wie alle anderen Gläubiger hoffen müssen, wenigstens einen Teil ihrer Rücklagen im Rahmen der Abwicklung zurückbekommen.

                  Kautionen müssen vor Zugriff durch Gläubiger geschützt sein

                  Genau dieser Problematik hat nun der Karlsruher Bundesgerichtshof mit einem neuen Urteil einen Riegel vorgeschoben, wie unter dem Aktenzeichen VIII ZR 98/10 nachzulesen ist. Vermieter sind zukünftig gezwungen, ein so genanntes Sonderkonto einzurichten, das "insolvenzfest" sein muss.

                  Mit seinem Urteil stärkt der BGH zum wiederholten Male die Rechte der Mieter im Lande. Denn vormals hatten Mieter oftmals das Nachsehen, wenn es zu einer Pleite ihres Vermieters kam. Da die Kautionen in den meisten Fällen recht überschaubar sind, bei der Insolvenzverwaltung aber meist erst die größeren Gläubiger bedient werden, kam es immer wieder dazu, dass die Mieter am Ende sprichwörtlich in die Röhre schauten.

                  Diese Gefahr ist durch das Urteil nun gebannt, weil Vermieter angehalten sind, die erbrachten Kautionen so aufzubewahren, dass sie strikt vom eigenen Vermögen getrennt angelegt sind. Welche Anlagenvariante für die Investitionen ausgewählt wird, spielt im neuen rechtlichen Zusammenhang keine Rolle. Die Regelung gilt für alle Geldanlagen, die für die Verwaltung einer Kaution in Frage kommen kann.

                  Die Richter entschieden, dass die bisher bestehende Rechtslücke durch eine entsprechende Korrektur geschlossen werden müsse, um zu verhindern, dass Mieter unverschuldet ebenfalls von einer Vermieter-Pleite in Mitleidenschaft gezogen werden. Der zusätzliche Aufwand für Vermieter ist gering, der Nutzen für die Verbraucher hingegen groß.

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                  Fragen zu Schutz bei Mietkautionen für Mieter durch BGH-Urteil

                  2011-12-28, 12:10

                  Irmela

                  Hallo,
                  kann mir jemand sagen, in welcher Form ein Vermieter die Kaution nach Auszug abrechnen muss, wenn er sie über die Jahre auf seinem Geschäftskonto und damit seinen Diporahmen reduziert hatte?
                  Danke im Vorraus
                  Irmela

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