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Kündigungsfristen vom Mieter bzw. Vermieter
Von Thomas Nissen
Die Kündigungsfristen sind generell ein sehr komplexes Thema im Mietrecht. In der Regel ist die Kündigungsfrist vom Mieter und Vermieter im Mietvertrag geregelt. Gibt es im Vertrag keine Angaben zu den Fristen, oder wird auf das geltende Mietrecht verwiesen, kommen die entsprechenden Gesetze zum Tragen. Ein Überblick:
Bei der Kündigung durch den Vermieter oder Mieter muss man zwischen der fristgemäßen und der fristlosen Kündigung unterscheiden. Liegt der Regelfall, die fristgemäße Kündigung vor, gelten laut Gesetzgeber folgende Fristen:
Besteht das Mietverhältnis seit fünf Jahren, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate; besteht das Mietverhältnis seit fünf bis acht Jahren, liegt die Kündigungsfrist bei sechs Monaten; im Falle eines bestehenden Mietverhältnisses von über acht Jahren gilt eine Kündigungsfrist von neun Monaten. Die Verlängerungen der Fristen gelten allerdings nur für Kündigungen seitens des Vermieters.
Liegt der Sonderfall der außerordentlichen fristlosen Kündigung vor, gibt es keine Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter, auch wenn diese im Mietvertrag angegeben ist. Die Kündigung tritt unverzüglich in Kraft. Eine fristlose Kündigung kann allerdings sowohl vom Vermieter, als auch vom Mieter nur dann geltend gemacht werden, wenn eine Vertragsklausel nicht eingehalten wurde.
Außerdem gibt es noch die außerordentlichen fristgemäßen Kündigungen. Eine solche kann vorliegen, wenn eine Untermieterlaubnis unberechtigterweise verwehrt wird, der bzw. einer der Mieter stirbt, Modernisierungs- und Verbesserungsarbeiten angekündigt werden oder eine Mieterhöhung bei freifinanziertem bzw. preisgebundenem Wohnraum erfolgt.
Sind Sie Untermieter, bzw. Hauptmieter mit Untermieter gelten für Sie etwas andere Kündigungsfristen. Befindet sich der untergemietete Wohnraum in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung und handelt es sich beim Mieter um eine allein lebende Person, besteht für ihn, im Fall der Kündigung, kein Mieterschutz. Wird die Kündigung bis zum 15. eines Monats eingereicht, muss der Untermieter seinen Wohnraum bis zum Ende desselben Monats verlassen.
Eine Kündigung, und damit auch die Kündigungsfrist, ist nur dann rechtswirksam, wenn sie in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erfolgt. Das bedeutet, eine Kündigung per SMS, Email oder Telefax ist nicht gültig. Achten Sie am besten darauf, dass die Kündigungsfrist von Mieter und Vermieter im Mietvertrag geregelt ist, dann laufen Sie nicht in Gefahr, sich in der Vielzahl der Gesetze und Regelungen zu verstricken.
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