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Der Energieausweis
Von Thomas Nissen
Der Energieausweis ist seit 2009 Pflicht. Er informiert über die Energieeffizienz des Gesamtgebäudes und ist zehn Jahre gültig.
Man unterscheidet zwischen zwei Arten und der Vermieter kann zwischen diesen beiden Arten wählen. Ausnahme: bei älteren Gebäuden mit weniger als 5 Wohnungen (Bauantrag älter 11/77).
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis bezeichnet genau den Energieverbrauch der Nutzer im Haus.
Unter Energieausweis steht: Erfasster Energie-Verbrauch des Gebäudes.
Er kostet zwischen 25 und 100 Euro.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis errechnet den Energiebedarf des Gebäudes.
Direkt unter der Überschrift Energieausweis steht: Berechneter Energiebedarf des Gebäudes.
Er ist aufwendiger und teurer und liegt je nach Größe des bewerteten Objektes zwischen 200 und 800 Euro.
Energieausweis: Inhalt, Ausstellung und Kosten
Im Energieausweis wird die Energieeffizienz des Gebäudes anhand einer Farbskala verdeutlicht. Im grünen Bereich ist der Energiebedarf des Gebäudes am geringsten, also je grüner, desto besser. Außerdem enthält der Energieausweis Empfehlungen für Eigentümer und Vermieter, wie für eine bessere Energieeffizienz des Gebäudes gesorgt werden kann. Eine Pflicht, diese Vorschläge umzusetzen, besteht nicht.
Der Energieausweis wird von Architekten, Ingenieuren, Technikern, Bauhandwerkern sowie Handwerkern aus dem Heizungsbau und Installation ausgestellt.
Die Kosten für den Energieausweis trägt der Eigentümer bzw. Vermieter. Sie dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden und sind keine Betriebskosten. Der Vermieter muss auf Verlangen des Miet- bzw. Kaufinteressenten den Energieausweis vorlegen können, er ist allerdings nicht verpflichtet, eine Kopie auszuhändigen. Mieter, die bereits im Haus wohnen, haben keinen Anspruch auf Einsicht in den Energieausweis.
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