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Grundlagen der Betriebskostenabrechnung
Von Thomas Nissen
In der Betriebskostenverordnung definiert der Gesetzgeber die Kosten, die in Bezug auf Grundbesitzabgaben geltend gemacht werden können. Betriebskosten sind im Voraus zu leisten und werden als Nebenkosten zusätzlich zur monatlichen Kaltmiete erhoben.
Einmal jährlich müssen sie mit den tatsächlichen Verbrauchszahlen in der Betriebskostenabrechnung erfasst werden. Diese ist daher eine komplexe Zusammenstellung der im Laufe eines Jahres entstandenen Nebenkosten, deren Ermittlung eine hohe Sorgfalt erfordert.
Betriebskosten lassen sich in zwei große Untergruppen unterteilen. Zum Einen handelt es sich um fixe Grundbesitzabgaben, zu denen beispielsweise die Grundsteuer, die Straßenreinigung oder Gebühren für den Schornsteinfeger zählen. Sie werden von der jeweiligen Kommune festgelegt und sind meist ein Jahr lang konstant. Auch Versicherungsbeiträge können als Betriebskosten deklariert werden.
Die zweite große Gruppe der Betriebskosten sind verbrauchsabhängige und somit variable Kosten. Hierbei handelt es sich um Wasser, Strom- und Heizungskosten für Treppenhäuser oder Keller, also gemeinschaftlich genutzte Räume. Sie sind zu gleichen Teilen von allen Mietparteien zu tragen. Hinzu kommen die individuellen Kosten für Heizung und Wasser, die aufgrund von Zähleruhren für die einzelnen Wohneinheiten zu ermitteln sind und den eigenen persönlichen Verbrauch darstellen.
Erstellen der Betriebskostenabrechnung
Das Ermitteln der Betriebskosten und die Verteilung auf die einzelnen Mietparteien ist eine sehr umfangreiche und komplizierte Materie, die Stoff für tagelange Seminare bietet. Falls kein besonderer Verteilerschlüssel vereinbart worden ist, werden die Betriebskosten nach der jeweiligen Wohnfläche berechnet. Eine Betriebskostenabrechnung ist häufig Streitobjekt zwischen Mieter und Vermieter und wird in nicht seltenen Fällen vor Gericht ausgetragen. Gründe solcher Auseinandersetzungen können sein, dass sich Menschen ungerecht behandelt fühlen oder ihnen die Betriebskostenabrechnung zu hoch erscheint. Auch schwammig definierte Positionen wie sonstige Kosten tragen zu Unklarheiten bei.
Die Liste der als Betriebskosten anzurechnenden Positionen ist lang. Die Gesetzgebung hat hier jedoch klare Richtlinien geschaffen. Wissenswerte Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de oder www.rechtliches.de.
Einsichtnahme in die Betriebskostenabrechnung
Hausverwaltungen und Eigentümer müssen ihren Mietern auf Wunsch Einsichtnahme in die jährliche Betriebskostenabrechnung gewähren. Vorzugsweise sollte dies unter einer vorherigen Terminabsprache geschehen, denn bei großen Wohnobjekten fallen immense Datensätze an, deren Durchsicht zeitaufwändig sein kann. Eine Betriebskostenabrechnung muss übersichtlich gestaltet und ihre einzelnen Positionen durch Belege jederzeit nachweisbar sein.
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