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Private Krankenversicherung

Von Oliver Beyersdorffer

Freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können jederzeit in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, um die Vorteile und den Komfort eines Privatpatienten erhalten.

Wer als freiwillig Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken kehren möchte, muss seine Mitgliedschaft in der Krankenkasse durch eine schriftliche Kündigung beenden. Als Arbeitnehmer müssen Sie mit Ihrem Jahreseinkommen über der so genannten Versicherungspflichtgrenze liegen, die aktuell 49.950 € beträgt. Zum Arbeitseinkommen zählen alle regelmässigen Zahlungen, das schließt auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld mit ein.

Wichtig:

Seit der Gesundheitsreform 2007 gilt für Arbeitnehmer die so genannte Drei-Jahres-Regelung. Das bedeutet, dass Sie in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren mit Ihrem Arbeitseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen müssen und auch im laufenden Jahr diese Grenze überschreiten, um in die PKV wechseln zu dürfen.

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Um sich nicht nur allgemein über die private Krankenversicherung zu informieren, macht es Sinn, sich einen persönlichen Vorschlag von den verschiedenen Krankenversicherungsunternehmen zuschicken zu lassen. Da Angebote im Bereich der Privaten Krankenversicherung immer sehr individuell gestaltet sind, können Sie so die eigenen Möglichkeiten sehr gut ausloten:

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Durch die Vielfalt an Tarifen und Kombinationsmöglichkeiten von Leistungen in der privaten Krankenversicherung, ist es sehr wichtig vor Abschluss eines Vertrages sich verschiedene Angebote zu erfragen. Dabei sollte immer das Ziel sein, dass der Tarif und der Anbieter Ihren persönlichen Anspruch, den Sie an Ihren Krankenversicherungsschutz stellen, erfüllen kann. Es kommt auf das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis an. Achten Sie zuerst auf die Leistungsmerkmale, die Ihnen besonders wichtig sind. Erst dann sollten Sie auch den Preis bewerten.

 

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