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Gehört die Risikolebensversicherung zum Zugewinnausgleich?
Von Ralph Gönner
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung kann die Risikolebensversicherung nicht beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, da bei dieser Versicherungsart in der Regel kein sogenannter Rückkaufswert vorhanden ist.
Es ist eine reine Risikoversicherung (Zahlung nur fällig im Todesfall), es wird kein Kapital angespart.
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