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Wann können Sie die Risikolebensversicherung kündigen?
Von Ralph Gönner
Sie können Ihre Risikolebensversicherung immer zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat (4 Wochen) kündigen.
Falls Sie Ihre Beiträge unterjährig (monatlich,vierteljährlich, halbjährlich) bezahlen, ist eine Risikolebensversicherung Kündigung zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt möglich. Hier gilt wieder eine Kündigungsfrist von einem Monat. Allerdings gilt diese Regelung erst nach dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres.
Risikolebensversicherungen sind immer schriftlich und durch den Versicherungsnehmer selbst zu kündigen.
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